15 Zuschauer, die OPPT-Anhänger sind, widersetzten sich den Anordnungen des Richters. Daraufhin erklärte der Strafrichter die Verhandlung vor deren Beginn für abgesagt und ließ die Polizei rufen.
Der Richter hatte als Saalpolizei zunächst vergeblich jene Zuschauer ohne Sitzplatz zum Verlassen des kleinen Verhandlungssaals aus Sicherheitsgründen aufgefordert.
Das zweite Problem hatte darin bestanden, dass sich einer der Zuschauer, ohne Rechtsanwalt zu sein, als Rechtsbeistand des Angeklagten ausgab. Er ließ sich nicht dazu bewegen, zu schweigen und sich unter die Zuschauer zu mischen.
Saal geräumt
Nachdem die Verhandlung abberaumt worden war, weigerten sich der Angeklagte und die Zuschauer trotz mehrfacher richterlicher Aufforderung, den Verhandlungssaal zu verlassen. Noch bevor Polizisten erschienen, räumten der Angeklagte und die Zuseher dann doch den Saal.
Bei der nächsten Verhandlung im April werden Polizisten im Verhandlungssaal anwesend sein, kündigte der Richter an. Zur ersten Verhandlung am 16. Februar war der Angeklagte nicht erschienen.
Schuldschein
Dem Angeklagten wird das Vergehen des versuchten schweren Betrugs zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, er habe sich am 28. August 2016 in Dornbirn bei einer Bank in betrügerischer Absicht 9000 Euro aus einem Schuldschein auszahlen lassen wollen. Den Schuldschein hat der Angeklagte nach Darstellung der Staatsanwaltschaft selbst angefertigt. Der Strafrahmen für das angeklagte Delikt beträgt null bis drei Jahre Gefängnis. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
OPPT zählt zusammen mit den Reichsbürgern und den Freemen zu jenen Gruppierungen, die den Staat und dessen Institutionen und damit auch die Justiz ablehnen. Am Landesgericht Feldkirch wurden bereits mehrere Strafverhandlungen gegen angeklagte OPPT-Mitglieder durchgeführt. Die Verurteilungen erfolgten zumeist wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt.
Das Justizministerium plant die Einführung eines neuen Paragrafen im Strafgesetzbuch, der die Mitgliedschaft bei einer staatsfeindlichen Bewegung unter Strafe stellt. Die vorgesehene Formulierung des Gesetzestextes würde aber auch organisierte Naturschützer, die Naturschutzgebiete besetzen, kriminalisieren, kritisieren Strafrechtsprofessoren.
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