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St. Margrethen: Austro-Wirt sammelt Coronastrafen

"Ich bestreite die Vorwürfe"
"Ich bestreite die Vorwürfe" ©Blick TV / Pixabay
Um weiterhin an Geld zu kommen, eröffnete Florian Dullnig einen "Take-Away-Stand". Dafür hagelte es Geldstrafen. Außerdem entzog man ihm sein Wirtepatent.
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Der österreichische Wirt Florian Dullnig steht vor den Trümmern seiner Existenz. Auch in der Schweiz sind seit vielen Wochen die Gastronomie-Betriebe von Gesetz wegen geschlossen. Damit wurde dem Wirt die Lebensgrundlage entzogen. Um dennoch weiterhin an Geld zu kommen, eröffnete der 59-Jährige kurzerhand einen "Take-Away-Stand" - unmittelbar vor seinem behördlich geschlossenen Restaurant "Rheinblick" in St. Margrethen. Doch dies unter Missachtung geltender Gesetze. Dem 59-Jährigen wird von der Schweizer Justiz vorgeworfen, illegal Gäste vor seinem Stand bewirtet zu haben.

Zwei Geldstrafen über 7.000 Franken

Die Schweizer Justiz fackelte beim Fall "Dullnig" nicht lange und verurteilte den Gastro-Rebellen zu zwei Geldstrafen wegen Missachtung der Covid-19-Verordnung. 3.000 Franken waren es beim ersten Mal Ende März, 4.000 Franken beim zweiten Mal nur wenige Tage darauf Anfang April. Sind zusammen: 7.000 Franken.

Take-Away-Würste

"Als sie Anfang April das zweite Strafverfahren gegen mich einleiteten, hatte ich das Einschreiben von meiner ersten Verurteilung aus der letzten Märzwoche noch gar nicht erhalten", erklärt Dullnig gegenüber dem "Blick" und führt aus: "Da ich mein Restaurant wegen Corona schließen musste, habe ich auf einen Take-away-Stand umgesattelt und Würste verkauft."

Damit wollte der findige Wirt womöglich eine Art legalen Abholservice installieren. Doch seine Gäste holten Essen und Getränke nicht nur ab, sondern konsumierten direkt vor Ort.

"Das wird heftig für Dullnig"

Es dauerte nicht lange, bis Beamte der Kantonspolizei St. Gallen Dullnigs geöffneten Imbissstand samt Kundschaft entdeckten. Sie stellten fest, dass sich bei Dullnig gleich mehrere Gäste über einen längeren Zeitraum aufhielten, die zudem die Mindestabstände nicht einhielten.

"Es gibt eine neue Verzeigung – das wird heftig für Dullnig", soll einer der Polizisten beim zweiten beobachteten Vorfall zu Protokoll gegeben haben.

Wirt: "Ich bestreite die Vorwürfe"

Der Gastronom ist sich trotz der Vorwürfe und Corona-Lockdown keiner Schuld bewusst: "Ich bestreite die Vorwürfe und habe einen Anwalt eingeschaltet. Trotzdem steht jetzt meine Existenz auf dem Spiel, obwohl rechtlich noch gar nicht geklärt ist, ob ich überhaupt etwas falsch gemacht habe." Dullnig wird beide gegen ihn ergangenen Urteile vor Gericht anfechten.

"Bemerkenswerte Ignoranz"

Die Staatsanwältin kommentiert den Fall Dullnig so: "Der Beschuldigte legt eine bemerkenswerte und beispiellos ausgeprägte Ignoranz gegenüber den in der Schweiz und derzeit aufgrund des Coronavirus geltenden Gesetzen und vor allem auch gegenüber den Behörden an den Tag."

Wirtepatent entzogen

Die Geldstrafen schmerzen Florian Dullnig sehr, weitermachen will er trotzdem. Schon am 11. Mai will er laut "Blick" sein Restaurant "Rheineck" wieder eröffnen. Gastronomiebetriebe dürfen in der Schweiz ab 11. Mai unter strengen Hygieneauflagen und mit Distanzregeln wieder Gäste bewirten.

Ob aber Dullnig an dem Tag wirklich wieder aufsperren wird, ist zurzeit mehr als fraglich: Die Gemeinde St. Margrethen hat ihm wegen der Missachtung der Covid-19-Verordnung sein Wirtepatent entzogen.

(Red.)

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