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Sport verlangt nach Recht

Der Sport, insbesondere der Berufssport, verlangt nach seinem Recht, ein Gesetzentwurf soll bis März 2004 vorliegen. Dass die Zeit drängt, zeigte zuletzt der "VEU-Prozess". | VN-Kommentar

Über Lösungsansätze sprachen die “VN” mit Vermarktungsprofi Sepp Lenhart und Rechtsanwalt Dr. Klaus Grubhofer. Ein Problem sieht Dr. Grubhofer in der fehlenden Rechtssicherheit der handelnden Personen. Als Obmann des TC Dornbirn und ehemaliges Vorstandsmitglied der IG Bregenz/Dornbirn weiß der Rechtsexperte genau wovon er spricht. Zuletzt hat er sich mit der Vermarktung von Profisportlern, im konkreten Fall mit jenen der VEU, auseinandergesetzt. “Die Vorgehensweise der Firma Lenhart in diesem Fall war richtig, hat mich überzeugt. Der Freispruch war nur folgerichtig.” Dennoch, so Grubhofer weiter, gebe es keine “aktiven Spielregeln” für die Vermarktung von Persönlichkeitsrechten. Deshalb erkläre er sich auch das Negativimage in der Öffentlichkeit.

Der Ausweg, so Grubhofer und Lenhart, kann nur in einem Sportgesetz liegen. Dies verlange nicht nur der sich schnell wandelnde Sport, sondern auch die spezielle Rolle des Berufssportlers. Eine Gesetzesvorlage als Basis ist notwendig, um zukünftig eine Steuerehrlichkeit zu erwirken. Auch die Eigenverantwortung der Spieler muss geregelt sein.

Ein Lösungansatz wäre laut Dr. Grubhofer: Der Verein tritt auch in Zukunft als Arbeitgeber auf. “Er organisiert den Spielbetrieb, zugleich ist er dadurch lohnsteuerabgabenpflichtig.” Eine professionelle Vermarktung – sowohl was den Verein als auch den Spieler betrifft – sollte in den Händen eines Werbeunternehmens liegen. Für dieses Zusammenspiels braucht es aber allgemein gültige “Spielregeln”.

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