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SPÖ fordert höhere Strafen bei Wahlkampfkosten-Überschreitung

SPÖ-Geschäftsführer Thomas Drozda will die Causa im Nationalrat ansprechen.
SPÖ-Geschäftsführer Thomas Drozda will die Causa im Nationalrat ansprechen. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Die SPÖ will die Strafen bei Übertretung der erlaubten Wahlkampfkosten deutlich erhöhen. Anstatt 20 Prozent sollen 200 Prozent fällig werden.

Die SPÖ will in einer der nächsten Nationalratssitzungen die Strafen für Überschreitungen des Wahlkampfkosten-Limits deutlich erhöhen. Die Partei hat dafür einen Entwurf für eine Novellierung des Parteiengesetzes vorgelegt, über den sie mit den beiden anderen Oppositionsparteien noch Gespräche führen will.

Strafen zu niedrig

Die SPÖ reagiert damit auf die Überschreitungen der Wahlkampfkostenobergrenze von sieben Millionen Euro für die Nationalratswahl im Vorjahr. Die ÖVP hat dem Rechnungshof knapp 13 Mio. Euro gemeldet, die FPÖ 10,7 Mio. und auch die SPÖ hat das Limit mit 7,4 Mio. Euro leicht überschritten. Nach den derzeitigen gesetzlichen Regelungen kann bei einer Überschreitung des Limit bis zu 25 Prozent eine Strafe von bis zu 10 Prozent des überschreitenden Betrages verhängt werden und über 25 Prozent kann die Strafe bis zu 20 Prozent betragen.

Alles über 25 Prozent soll doppelt zurückgezahlt werden

Wie Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda am Donnerstag der APA erklärte, sind die vorgesehenen Geldbußen nicht abschreckend genug und sollen deshalb deutlich erhöht werden. Laut dem der APA vorliegenden Antrags-Entwurf soll die erste Überschreitungsgrenze von derzeit 25 auf 10 Prozent gesenkt werden. Für Überschreitungen bis dahin soll es künftig eine Geldstrafe von 15 Prozent des überschreitenden Betrages geben. Bei einer Überschreitung von bis zu 25 Prozent soll die Strafe 25 Prozent betragen. Sollte auch dieses Limit überschritten werden, soll die Strafe 200 Prozent ausmachen.

Die durch die Geldstrafen eingenommenen Mittel will die SPÖ zweckwidmen für Einrichtungen, die sich um die Demokratieerziehung bemühen. “Dies soll sicherstellen, dass diese Gelder der Allgemeinheit zu Gute kommen und die demokratischen Strukturen in Österreich stärken”, heißt es in dem Antrag.

Keine Ausgaben in der letzten Woche

Diskutieren will die SPÖ auch darüber, ob es “keine Verwendung von Geldmitteln für Wahlzwecke in der letzten Woche vor den Wahlen” geben soll. Man solle sich anschauen, ob es in der letzten Woche noch eine “Inseratenorgie” geben oder man sich besser auf die Fernsehdiskussionen konzentrieren solle, meinte Drozda dazu. Außerdem will die SPÖ im Verfassungsausschuss über eine Veröffentlichung eines Vorabberichts über die Verwendung der Wahlkampfgelder diskutieren, weil die Veröffentlichung der Zahlen lange nach der Wahl keine große Wirkung mehr habe.

Schließlich will die SPÖ auch noch über die Einführung von Straftatbeständen bei “qualifizierte Überschreitung” des Kostenlimits und bei “bewusster Täuschung” der Öffentlichkeit reden. Als “Sündenfall” nannte Drozda hier die derzeitige Ministerin und damalige ÖVP-Wahlkampfmanagerin Elisabeth Köstinger, die knapp vor der Wahl noch gesagt habe, dass die ÖVP bei der Einhaltung der 7 Millionen gut im Plan liege. Nach Ansicht des SPÖ-Bundesgeschäftsführers sollte man sich ein Instrument der Transparenz überlegen, dass es vor der Wahl einen Zwischenstand gebe.

Kosten für Tal Silberstein nicht einberechnet

Zu Berichten, dass die SPÖ die Kosten für ihren Berater Tal Silberstein nicht einberechnet habe, sagte Drozda, dass keine Partei die vor dem Stichtag angefallenen Kosten einberechnet habe. Bei der ÖVP lägen die Kosten für die Werbung von Sebastian Kurz für die Zeit von seiner Bestellung zum ÖVP-Obmann Mitte Mai bis zum Stichtag im Oktober “um ein Vielfaches” höher.

An der Grenze von derzeit 7 Mio. Euro will die SPÖ nicht rütteln. Drozda meinte, dass diese Limit “vernünftig” sei und außerdem ohnehin valorisiert werde, deshalb werde es schon bei der nächsten Wahl bei rund 7,4 Mio. Euro liegen.

Inkrafttreten soll die Novelle des Parteiengesetzes nach den Vorstellungen der SPÖ spätestens mit 1. März 2019, damit die neuen Bestimmungen schon bei der Europawahl im Mai 2019 gelten.

(APA/red)

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