Die SPÖ hat die angekündigte Drittelbeschwerde gegen die türkis-blaue Mindestsicherungsreform beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht. Die SPÖ-Bundesräte sehen neun verfassungswidrige Punkte im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, berichtet der "Standard" in der Donnerstag-Ausgabe.
Die Sozialdemokraten kritisieren unter anderem die Deckelung der Sozialhilfe bei Haushaltsgemeinschaften, den Höchstsatz von rund 44 Euro pro Monat ab dem dritten Kind sowie die Verknüpfung der Sozialhilfe mit Sprachkenntnissen. Außerdem sehen sie die Kompetenz des Bundes überschritten, er mache den Ländern zu strenge Vorgaben.
Wann Beschwerde vom VfGH behandelt wird ist derzeit noch unklar
Wann die Verfassungsrichter die SPÖ-Beschwerde behandeln, lässt sich nicht sagen. "Ich würde mir wünschen, dass eine Entscheidung noch vor Jahresende vorliegt", sagte Rechtsanwalt Michael Pilz, der die SPÖ in der Angelegenheit vertritt.
(APA/Red)
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