“Damit zahlt ein Spitzensportler de facto nur 17 Prozent Steuern”, erklärt Finanzrechtsexperte Werner Dorat. Für ihn stellt sich diese Regelung als “Steuerprivileg erster Klasse” dar.
Im Zuge der Überlegungen für das Sparpaket griff ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch das Thema “Sportler-Erlass” auf. Laut der “Tiroler Tageszeitung” ordnete er dessen Überprüfung an und spricht sich nun, nach Beendigung dieser, für den “Sport-Erlass” aus. Der Entscheidung für die Beibehaltung dieses “Privilegs” begründete er damit, “dass wir keine Steuerflüchtlinge produzieren wollen. Die Spitzensportler sollen in Österreich versteuern und nicht in Monte Carlo.”
Muster und Co. wanderten aus
Diese, vom damaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser, eingeführte Regelung ist durchaus nachvollziehbar. Früher wanderten Großverdiener wie Muster, Berger und Co. ab. Sie zogen es vor ihren Hauptwohnsitz nach Monte Carlo zu verlegen. So mussten sie ihre Preisgelder nicht mehr in Österreich versteuern. Durch die Einführung des “Sportler-Erlass” im Jahre 2000, wurden die Sportler dazu verpflichtet zumindest einen Teil ihres Gewinnes an die Republik abzugeben.
Sport-Landesrat Siegi Stemer ist der Meinung, dass man “die Kirche im Dorf” lassen sollte. Die heimischen Sportler seien von großem Wert für Österreich, ob als Werbeträger oder Vorbilder für die Nachwuchssportler. Das Argument eines Privilegs sei zwar nicht von der Hand zu weisen, aber man müsse die Dinge in ihrer Gesamtheit betrachten. “Die Spitzensportler benötigen Jahre und viel Geld als Einsatz, bis die Karriere läuft. Diese dauert auch nicht ewig und es gibt auch ein Leben nach dem Sport”, betont Stemer im Gespräch mit VOL.at.
(VOL.at/Nadine Hartmann)
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