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Spitzenfunktionen für "Nicht-Beamte"

Bregenz - Der Vorarlberger Landtag hat am Mittwoch leitende Funktionen in der öffentlichen Verwaltung für "Nicht-Beamte" geöffnet. Am frühen Nachmittag wurde die Landesverfassung geändert.

am späten Nachmittag standen die entsprechenden Gesetzesänderungen an. In der Diskussion waren ÖVP, FPÖ und Grüne für die Abschaffung des Beamtenvorbehalts, die SPÖ wollte das Berufsbeamtentum beibehalten.

In Vorarlberg wurde die Pragmatisierung sowohl auf Landes- als auch auf Gemeindeebene in den Jahren 2001 bzw. 2005 abgeschafft. Es gibt seither keine neuen Pragmatisierungen mehr, neue Mitarbeiter werden als Vertragsbedienstete übernommen. Damit nimmt die Zahl der Beamten ständig ab. Die Befürworter der Abschaffung des Beamtenvorbehalts argumentierten im Wesentlichen damit, dass den immer mehr Vertragsbediensteten bestimmte Funktionen nicht verwehrt bleiben sollten.

Landtags-Vizepräsidentin Bernadette Mennel (V) erklärte, dass nun eine völlige Gleichstellung zwischen Beamten und Angestellten hergestellt sei, während FPÖ-Klubobmann Fritz Amann darauf verwies, dass Leistung und Qualifikation im Vordergrund stünden. Der Grün-Abgeordnete Bernd Bösch befand, die Einführung des leistungsorientierten und -gerechten Gehaltsystems habe sich bewährt. Auch ein „weit reichender Kündigungsschutz“ wurde von den Sprechern der Fraktionen unterstrichen.

Werner Posch (S) betonte hingegen, dass das Berufsbeamtentum „zum Schutz vor Staatswillkür und Korruption“ bestehen bleiben müsse. Beamte seien notwendig, wo es um die Kerndomäne des Staates gehe. Mennel wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Abschaffung des Beamtenvorbehalts verfassungskonform sei. In der Bundesverfassung sei lediglich verankert, dass der Landesamtsdirektor ein Beamter sein müsse.

Diskussion über Klimapolitik

Die Vorarlberger Landtagsparteien haben am Mittwoch einstimmig eine Mehrheitsbeteiligung des Landes Vorarlberg an der Vorarlberger Illwerke AG und der Vorarlberger Kraftwerke AG (VKW) in der Landesverfassung festgeschrieben. Das berichtet der ORF. Demnach müssen mindestens 51 Prozent der Unternehmen im unmittelbaren oder mittelbaren Eigentum des Landes stehen.

Die Sprecher der Fraktionen und auch Landeshauptmann Herbert Sausgruber (V) zeigten sich einig darüber, dass es „niemandem in den Sinn komme, an einen Verkauf des Landesunternehmens Illwerke/VKW zu denken“. Es gehe vielmehr um die Sicherung der Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten des Landes in der Vorarlberger Energiewirtschaft auf Dauer. „Es ist dies die Fortsetzung der eigenständigen Vorarlberger Energiepolitik“, sagte Sausgruber.

Abgelehnt wurde hingegen das Ansinnen der Grünen, „den Klimaschutz in der Verfassung“ festzulegen, wie es Klubobmann Johannes Rauch formulierte. Der Zusatz „dass auf Maßnahmen zur Erreichung der nationalen und internationalen Klimaschutzziel besonderes Augenmerk gelegt wird“ fand keine Aufnahme in die Verfassung. Die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ argumentieren damit, dass der Schutz der Natur, des Bodens und des Wassers bereits in der Verfassung verankert sei.

Das Land Vorarlberg ist Alleineigentümer der Vorarlberger Illwerke AG, das bei der Zusammenführung von Illwerke und VKW vor einigen Jahren seine VKW-Anteile in die steuerliche Organschaft einbrachte. Heute befinden sich 97 Prozent der VKW-Aktien im Besitz der Unternehmens-Gruppe. Die VKW wiederum halten 71 Prozent an der Vorarlberger Erdgas GmbH.

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