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Spionage beim Bundesheer: Entscheidung über U-Haft verzögert sich

Der Ex-Offizier befindet sich auf freiem Fuß.
Der Ex-Offizier befindet sich auf freiem Fuß. ©APA (Sujet)
Gegen die Enthaftung eines Ex-Offiziers des Bundesheeres, der für Russland spioniert haben soll, wurde Beschwerde eingelegt. Eine diesgezügliche Entscheidung wird erst am Donnerstag getroffen.
Beschwerde gegen Enthaftung
Antrag auf U-Haft abgelehnt
"Spionagefall nicht überdramatisieren"
U-Haft wurde beantragt
Ex-Offizier festgenommen
Kneissl in Kontakt mit Russland
Spionagefall beim Bundesheer

Das Oberlandesgericht (OLG) Linz wird am Mittwoch voraussichtlich nicht mehr über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Salzburg gegen die Enthaftung des unter Spionageverdacht stehenden Ex-Offiziers entscheiden. Der Akt sei noch in Salzburg, so OLG-Sprecher Wolfgang Seyer zur APA, daher sei nicht vor Donnerstag mit einer Entscheidung zu rechnen. Allerdings werde die Sache vordringlich behandelt.

Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Linz über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Salzburg gegen die Enthaftung des unter Spionageverdacht stehenden Ex-Offiziers dürfte erst in zehn bis 14 Tagen getroffen werden. Grund ist, dass beiden Seiten Zeit für eine Stellungnahme eingeräumt werden muss.

Ex-Offizier derzeit auf freiem Fuß

Die Haft- und Rechtsschutzrichterin hatte am Dienstag die Enthaftung des 70-Jährigen angeordnet, weil sie keine hinreichenden Haftgründe sah. Um Fluchtgefahr vollständig hintanzuhalten, hat das Landesgericht Salzburg den Reisepass des Beschuldigten abgenommen und ihm die Weisung erteilt, sich täglich bei der ihm nächstgelegenen Polizeidienststelle zu melden. Weiters muss der pensionierte Offizier das Landesgericht über jeden Wohnsitzwechsel sofort informieren. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat beim OLG Linz eine Beschwerde gegen den Enthaftungsbeschluss eingebracht. Der Beschuldigte ist derzeit auf freiem Fuß.

Der 70-jährige Salzburger steht im Verdacht, von 1992 bis Ende September 2018 für Russland spioniert zu haben. Seine Festnahme erfolgte am vergangenen Samstag. Konkret richtet sich der Verdacht gegen ihn wegen des Vergehens des geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Österreichs (§ 256 StGB), des Verbrechens des Verrats von Staatsgeheimnissen (§ 252 Abs 1 StGB) sowie der vorsätzlichen Preisgabe eines militärischen Geheimnisses (§ 26 Abs 2 Militärstrafgesetz).

Kurz verteidigt Vorgangsweise der Bundesregierung

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) verteidigt die Vorgangsweise der Bundesregierung betreffend den Spionagefall. Kritik, wonach man die Causa zu offensiv kommuniziert hätte, ließ er nicht gelten. Es gebe “sehr eindeutige Indizien” über den Ex-Offizier, dass dieser für Russland spioniert habe. Grundsätzlich könne er als Regierungschef mit Kritik umgehen.

Über den Vorwurf der zu intensiven Kommunikation in dem Thema habe er aber “bissl schmunzeln” müssen, meinte Kurz, denn: “Was wäre, wenn wir anders gehandelt hätten?” Zwar sei zu dem mutmaßlichen Spion in Österreich noch nichts bewiesen, man habe aber die Öffentlichkeit, Russland und die EU-Partnerländer informiert, “weil es sehr sehr eindeutige Indizien gibt”. Beweise wurden sichergestellt und Zahlungen sind geflossen: “Die Sache ist jetzt bei der Justiz, das ist gut so.” Über eine etwaige Verurteilung würden unabhängige Gerichte entscheiden. Seines Informationsstandes nach wird es zu einer Verurteilung kommen, so der Bundeskanzler.

Gute Kontakte zu Russland bleiben

Mit Russland pflege man gute Kontakte und daran werde sich auch nichts ändern. “Aber bei einem Spionageverdacht werden wir das klar kritisieren”, betonte Kurz. Nun prüfe man, ob es sich um einen Einzeltäter oder ein Netzwerk gehandelt habe – wobei es für letzteres keine Indizien gebe.

Wenn Spionage stattfindet, egal von welchem Staat, werde man dagegen vorgehen. Kurz räumte ein, dass das Verhältnis der EU und Russland dadurch nicht besser wird. Auf die Frage, ob Österreich russische Diplomaten ausweist, erklärte der Kanzler, dass man gegenüber der russischen Seite klar reagiert habe und auch die europäischen Partner informiert habe. Österreichische Alleingänge werde es aber nicht geben.
(APA/Red)

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