Spindelegger hat über Ressortwechsel nachgedacht
Spindelegger sieht sich trotz der Ablöse-Spekulationen in den letzten Tagen fest im Sattel sitzen. Beim Heurigen Pröglhöf in Perchtoldsdorf stellt der ÖVP-Parteiobmann klar: “Ich gehe als Spitzenkandidat in die Nationalratswahl”, von der er überzeugt ist, dass sie “sicher im Herbst 2013” stattfinden wird. “Ich bin gerne Obmann und bleibe es auch”, meint er zu den “Gerüchten” der vergangenen Woche.
Zur geänderten Haltung der ÖVP bei der Bundesheerdiskussion sagte der VP-Chef: “Ich habe gesagt, machen wir ein Beispiel für direkte Demokratie – und jetzt haben wir ein Beispiel.” Sehr konkret wird Spindelegger in der Frage Gesamtschule: “Ein differenziertes Schulwesen ist das Nonplusultra. Das Gymnasium bleibt, das ist mein Programm.”
Wenn es im Zuge der “Inseraten-Affäre” zu einer Anklage gegen Bundeskanzler Faymann kommen sollte, könnte dieser, nach Meinung von Spindelegger “sein Amt nicht mehr weiter ausüben”, aber auch allenfalls der Korruption angeklagte ÖVP-Politiker “müssten gehen. Das ist meine Auffassung.”
Angesprochen auf mögliche Koalitionen nach der Wahl meint Spindelegger: “Ich schließe keine Partei aus. Ein Wähler möchte eher wissen, wofür eine Partei steht, als über Koalitionen zu spekulieren.” Eine wie von der FPÖ geforderte Volksabstimmung über den Euroaustritt sei als Koalitionsbedingung “mit der ÖVP nicht drin”. Befragt zur Kandidatur Frank Stronachs und dessen Forderung nach Rückkehr zum Schilling meint der ÖVP-Parteiobmann: “Eine Rückkehr zum Schilling ist gefährlich, bedeutet weniger Arbeitsplätze, keinen Wohlstand mehr. Jeder Wähler muss sehen, damit ist seine Zukunft infrage gestellt.”
Der ÖVP-Chef schließt nicht aus, dass das von der Staatspleite bedrohte Griechenland selbst dann weitere EU-Hilfen bekommen könnte, wenn die bisherigen Auflagen nicht voll erfüllt werden. Sollte Griechenland der Nachweis gelingen, dass es nicht am Verschulden der Regierung oder der Bevölkerung liegt, wenn gewisse Verzögerungen eintreten, sei dies denkbar, meinte Spindelegger. Allerdings gelte eine solche Nachsicht nicht, “wenn jemand vorsätzlich seine Verpflichtungen nicht einhält”, weil er sich auf die Hilfe anderer EU-Staaten verlasse.
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