Anlaß zu harscher Kritik geben die neuen Richtlinien zur Tagesmütterbetreuung sowie massive Preissteigerungen in den Betriebskindergärten der Landeskrankenhäuser.
Konkret geht es darum, daß Betreuungsverhältnisse bei Tagesmüttern, die in einem engeren Verwandtschaftsverhältnis mit dem Kind stehen, nicht als förderungsfähig eingestuft sind.
Gleiches gilt für bestehende Betreuungsverhältnisse, die ohne ersichtlichen Grund auf ein professionelles Tagesmütterverhältnis umgestellt werden. Für betroffene Mütter und Väter bedeutet das monatliche Kosten von 6.735 S pro Kind.
Lesen Sie mehr dazu in den “VN” vom Freitag.
(Bild: VN-Archiv)
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