Am Landesgericht Feldkirch wurde ein 48-Jähriger wegen gewerbsmäßigen Diebstahls und Betruges zu 960 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt. Der Mann hat 12.000 Euro Schulden, er ist spielsüchtig. Nun hat er sich für eine Therapie angemeldet. Die Strafe sieht der Geständige ein. Einen Schaden von rund 1.500 Euro hat er anerkannt. Laut Staatsanwaltschaft beträgt der Gesamtschaden 1.700 Euro. Der gelernte Installateur entwendete auf diversen Firmengeländen über zwei Monate hinweg Gasflaschen und löste die Flaschen bei Abgabestellen in Bares ein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wird es das, kann er die Strafe in Raten von 40 Euro abstottern.
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