AA

Spielsüchtiger fordert sein verspieltes Geld zurück

Sportwetten-Unternehmen: Keine Glücksspiele, sondern Geschicklichkeitsspiele.
Sportwetten-Unternehmen: Keine Glücksspiele, sondern Geschicklichkeitsspiele. ©APA/Symbolbild
Feldkirch. Spieler klagt in anhängigem Zivilprozess 39.000 Euro ein und behauptet, Wettlokale hätten rechtswidrig Glücksspielautomaten angeboten.

Das beklagte Sportwetten-Unternehmen verfüge über keine Konzession für Glücksspielautomaten, argumentiert Klagsvertreter Michael Battlogg. Die in den beiden Filialen im Bezirk Bludenz aufgestellten Automaten mit den Symbolwalzen seien deshalb den Sportwettkunden illegal als zusätzliches Angebot zur Verfügung gestellt worden. Damit sei gegen das Glücksspielgesetz verstoßen worden.

Der 35-jährige Kläger aus dem Bezirk Bludenz behauptet, er sei spielsüchtig gewesen. Jahrelang habe er an Glücksspielautomaten in den zwei Filialen der beklagten Partei gespielt und dabei viel Geld verloren. Er fordert die Rückzahlung von Verlusten im Ausmaß von 39.000 Euro.

Sein Anwalt sagt, er habe sich in einem vergleichbaren Fall mit der Gegenseite schon einmal auf einen Vergleich geeinigt. Eine gütliche Einigung hat der Schrunser Rechtsanwalt sogar mit einem lizenzierten Glücksspielunternehmen ausgehandelt: Das Spielcasino in St. Gallen hat seinem spielsüchtigen Mandanten, den es zu spät gesperrt haben soll, eine beträchtliche Summe als Entschädigung für seine hohen Spielverluste bezahlt.

Zwei Gutachten

Die beklagte Partei meint in dem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch, bei den Automaten würden keine Glücksspiele angeboten, sondern Geschicklichkeitsspiele. Zudem verstoße das österreichische Glücksspielgesetz gegen EU-Recht. Zivilrichterin Marlene Ender gibt zwei Gutachten in Auftrag – ein psychiatrisches zur behaupteten Spielsucht und ein spieltechnisches zur Frage, ob Gewinne und Verluste an den Automaten vom Zufall abhängig sind. Als Prozesszeuge sagte der Leiter der Polizeiabteilung der zuständigen Bezirkshauptmannschaft, aus seiner Sicht seien in den betreffenden Wettlokalen rechtswidrig Glücksspiele angeboten worden. Deswegen seien dort auch schon Beschlagnahmen und vorübergehende Betriebsschließungen vorgenommen worden. Seiner Ansicht nach sind Verwaltungsbehörden und nicht Strafgerichte für die Ahndung der Verstöße zuständig. Höchstgerichte waren dazu unterschiedlicher Meinung.

Es komme nicht selten vor, dass Geld verlierende Spieler und deren Angehörige ihn bitten würden, etwas gegen die Glücksspielautomaten zu unternehmen und die Spiellokale behördlich zu schließen. Auch der Kläger, dem eine Suchtberatungsstelle dazu geraten habe, habe ihn deswegen aufgesucht, sagte der BH-Polizeijurist.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Spielsüchtiger fordert sein verspieltes Geld zurück