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Spielsüchtigem aus Wien wurden nach Klage 437.950 Euro zugesprochen

Laut Gericht kann der Spielsüchtige seine Einsätze zurückfordern.
Laut Gericht kann der Spielsüchtige seine Einsätze zurückfordern. ©APA
Ein Spielsüchtiger aus Wien hat Klage gegen die Novomatic-Tochter Austrian Gaming Industries eingereicht, weil er eigenen Angaben zufolge 800.000 Euro an Automaten verspielt hatte und ihn die Mitarbeiter nicht vom Spielen abgehalten hatten. Der Mann bekam Recht: Ihm wurden laut Urteil eines Wiener Neustädter Zivilgerichts nun 437.950 Euro zugesprochen.

Der Mann verzockte in Casinos des Konzerns über mehrere Jahre hinweg nach eigenen Angaben über eine Million Euro. Wegen seiner Spielsucht sei er geschäftsunfähig gewesen, behauptete er vor Gericht und ließ sich dies durch Gutachten bestätigen. In Bezug auf 790.000 Euro waren der Kläger und sein Anwalt der Meinung, dass sie dies gut nachweisen konnten. Nun bekamen sie in Bezug auf 437.950 Euro recht.

Spielsüchtiger kann Einsätze zurückfordern

Richter Rainer Lipowec folgte in seiner Urteilsbegründung der Argumentation des Klägers. Aus dem Sachverhalt ergebe sich die Geschäftsunfähigkeit des Klägers. Die in diesem Zeitraum anfallenden Glücksspielverträge, abgeschlossen durch die Benützung der Automaten, seien daher unwirksam, der Spieler könne die von ihm geleisteten Einsätze “zurückfordern”, heißt es im schriftlichen Urteil, das der APA vorliegt. Verjährung könne deshalb ebenfalls nicht eintreten.

437.950 Euro plus Zinsen

Die aufgrund der Verträge erbrachten Leistungen “sind rückabzuwickeln”, so der Richter. Nach seiner Meinung konnte der Kläger für 437.950 Euro den Nachweis erbringen. Dazu kommen vier Prozent Zinsen ab Mitte 2011. Die Novomatic hat Berufung gegen das Urteil angekündigt, berichtete die “Kronen Zeitung” in ihrer Mittwoch-Abendausgabe. (APA)

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