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Spielsüchtiger zu Haftstrafe verurteilt

Mit einer teilbedingten Haftstrafe von 18 Monaten musste sich am Montag am Landesgericht Feldkirch ein 29-jähriger spielsüchtiger Dornbirner abfinden.

Der Mann betrog nach Ansicht des Gerichts über 70 Internetkunden und richtete dabei einen Schaden von 60.000 Euro an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der 29-Jährige hatte in einem Internet-Casino 390.000 Euro verloren. Um diese Verluste ausgleichen zu können, betrog er seit 2003 bei Internetgeschäften seine Kunden. Der Spielsüchtige bot Interessenten in aller Welt Computergeräte an. Er kassierte das Geld im Voraus, lieferte die Ware aber niemals aus. Um als guter Verkäufer dazustehen, gab er sich im Internet selbst gute Bewertungen und kaufte teilweise Geräte wieder zurück. Als er den Account eines Kollegen missbrauchte, bat er diesen, Anzeige zu erstatten, um dem Ganzen ein Ende zu bereiten.

Die Einsätze des 29-Jährigen beliefen sich auf bis zu 20.000 Euro. Auch sein Vater wurde in die Schuldenfalle hineingezogen. Er unterschrieb für 80.000 Euro eine Bürgschaft und wurde so alle Ersparnisse los. Mittlerweile befindet sich der 29-jährige Dornbirner in Therapie. Für das Urteil von Richter Othmar Kraft – sechs Monate Gefängnis, zwölf Monate auf Bewährung – erbat sich der Mann Bedenkzeit. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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