Am Landesgericht Feldkirch wird am 15. Jänner um 9.00 Uhr der Zivilprozess eines ehemals Spielsüchtigen gegen das Casino St. Gallen fortgesetzt. Der 38-jährige Vorarlberger, der mit Automatenspiel und Black Jack nach eigenen Aussagen knapp vier Milllionen Euro in der Schweiz liegen ließ, kritisiert, dass er regelrecht „hofiert” worden sei. Und das, obwohl allen klar war, dass er sich ruiniere, so die Anschuldigungen des Vorarlbergers. Klagsvertreter Michael Battlogg betonte bereits im ersten Prozessdurchgang, dass Vorschriften, wonach Spielsüchtige zu schützen sind, verletzt worden wären.
Alles offen
Nachdem das Oberlandesgericht Innsbruck nun die Zuständigkeitsfrage endgültig geklärt hat, kann der Prozess in der Sache endlich starten. Nun geht es darum, ob die die Forderung von 1,6 Millionen Euro zu Recht besteht oder nicht. Gibt es nach wie vor kein „Einlenken” im Rahmen eins Vergleiches, beginnt der zuständige Richter Gerhard Winkler mit dem Beweisverfahren. Wie lange sich der Prozess um Glück und Unglück hinziehen wird, lässt sich nicht abschätzen. Üblicherweise ergehen Urteile im Zivilverfahren schriftlich, womit am 15.1. wohl eher kein Ende des Streites in Sicht sein dürfte. Ausgenommen: die Parteien einigen sich auf eine, für beide Seiten akzeptable Lösung.
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