“Dass Schwarzer jetzt auf den “Spiegel” zeigt und ihm eine illegale Veröffentlichung vorwirft, kann (…) nur davon ablenken, dass sie selbst ihre Ehre verloren hat”, hieß es am Montag im Spiegelblog. Darüberhinaus wollte sich ein “Spiegel”-Sprecher auf dpa-Anfrage nicht äußern.
Konto in der Schweiz: Selbstanzeige
Die Publizistin habe mit der Selbstanzeige und der Rückzahlung von Steuern der vergangenen zehn Jahre “nur getan, was sie tun musste, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, und das ist der Grund, warum man ihren Fall öffentlich machen sollte. Einen Fall, nicht für Juristen, aber für Journalisten, über die Bigotterie eines ehemaligen Vorbilds.”
Müsste “eigentlich stumm werden vor Scham”
Weiter heißt es in dem Kommentar, Schwarzer sei seit den 80er-Jahren eine Steuersünderin und müsse “eigentlich stumm werden vor Scham”, statt “mit der ihr eigenen Selbstgerechtigkeit” Journalisten anzugreifen. Schwarzer hatte am Sonntag nach einem “Spiegel”-Bericht eingeräumt, seit den 80er-Jahren ein Schweizer Konto geführt und es im vergangenen Jahr beim Finanzamt angezeigt zu haben. Für die vergangenen zehn Jahre habe sie insgesamt etwa 200.000 Euro Steuern nachgezahlt – plus Säumniszinsen. Ihr Anwalt Christian Schertz kritisierte eine “unerträgliche Verletzung des Steuergeheimnisses und der Persönlichkeitsrechte” und prüft rechtliche Schritte.
(APA)
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