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Spezieller Ausweis wird für Flüchtlinge in Deutschland zur Pflicht

Asylsuchende sollen überall identifiziert werden können.
Asylsuchende sollen überall identifiziert werden können. ©DPA
Asyl- und Schutzsuchende sollen in Deutschland früher als bisher registriert werden und sich überall ausweisen können. Der Bundestag stimmt dazu am Donnerstagabend über ein Gesetz der Koalition ab, das Defizite beseitigen soll. Ein Überblick über die geplanten Neuerungen.

1.

Kern des Gesetzes ist ein Flüchtlingsausweis in Papierform, der mit fälschungssicheren Elementen ausgestattet ist. Darauf befinden sich nicht nur Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Geschlecht, sondern auch ein Foto sowie Größe und Augenfarbe und eine Nummer. Jeder Asylsuchende und Flüchtling muss das Dokument bei sich tragen, um eine Registrierung nachweisen zu können. Die Behörden sollen ihn überall identifizieren können. Ohne den sogenannten Ankunftsnachweis soll es bald keinen Anspruch auf Asylbewerberleistungen mehr geben.

Ausgestellt wird das Dokument von den Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und den Aufnahmeeinrichtungen. Der Nachweis soll maximal sechs Monate gültig sein und jeweils längstens um drei Monate verlängert werden können. Möglichst noch im Februar soll begonnen werden, die Dokumente zu verteilen. Mitte des Jahres soll es flächendeckend verfügbar sein.

2.

Zudem wird von Asyl- und Schutzsuchenden sowie illegal eingereisten Personen ein Datensatz gespeichert. Dazu gehören neben den Angaben, die auch auf der Flüchtlingskarte enthalten sind, die Fingerabdrücke, der Status des Asylverfahrens und die Kontaktdaten in Deutschland. Zudem sollen Angaben zu Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen hinterlegt werden. Um eine schnellere Integration zu beschleunigen, werden bei Asyl- und Schutzsuchenden auch Daten über die Schul- und Berufsausbildung oder sonstige Qualifikationen vermerkt.

3.

Die Daten sollen nicht mehr erst dann zentral gespeichert werden, wenn ein Asylantrag gestellt wird, was viele Monate dauern kann. Künftig müssen sie beim ersten Kontakt eines Flüchtlings oder Asylbewerbers mit einer Behörde unverzüglich zur Speicherung im Ausländerzentralregister übermittelt werden. Dazu berechtigt sind etwa das Bamf, Polizei, die Erstaufnahmezentren und Ausländerbehörden. Feldversuche für die Datenspeicherung und den Ausweis sind in Berlin, Bielefeld, Heidelberg und im bayerischen Zirndorf geplant.

4.

Auch der Datenaustausch der Behörden untereinander, an dem es hapert, soll mit dem Gesetz verbessert werden. Künftig müssen die Informationen allen öffentlichen Stellen zur Verfügung stehen, die sie für ihre Arbeit benötigen: den Asylbehörden ebenso wie der Bundesagentur für Arbeit, den Ämtern für die Grundsicherung wie auch den Meldebehörden. Alle Stellen sollen rasch mit dem System zum schnellen Abgleich von Fingerabdrücken (Fast-ID) ausgestattet werden. Sie sind aber auch verpflichtet, neue Daten einzustellen, etwa wenn die Person einen Integrationskurs abgeschlossen hat.

5.

Die deutsche Regierung verfolgt mit dem Gesetz mehrere Ziele: Die Zahl der nicht registrierten Asylsuchenden in Deutschland soll auch aus Sicherheitsgründen verringert werden. Die Möglichkeiten, über die eigene Identität zu täuschen, werden eingeschränkt. Zudem sollen Doppelregistrierungen der Vergangenheit angehören. Mit den Daten sollen die eingereisten Personen zudem gerechter auf die Bundesländer verteilt werden. Auch soll nach den Worten von Innenminister Thomas de Maiziere verhindert werden, dass sich die Neuankömmlinge selbst auf den Weg in die Stadt ihrer Wahl machen. Mit den neuen Vorgaben können nach Ansicht des Bundes auch die Asylverfahren beschleunigt bearbeitet werden. Nicht zuletzt erhoffen sich die Sicherheitsbehörden bessere Erkenntnisse darüber, wer sich im Land aufhält und ein Sicherheitsrisiko darstellen könnte.

(APA)

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