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Sperrstunde fällt im Juli – Verwirrung um Nachtgastro

Neue Lockerungen dürfte auch die Nachtagstronomen freuen
Neue Lockerungen dürfte auch die Nachtagstronomen freuen ©APA | Unsplash
Die Regierung will im Juli bekanntlich weitere Öffnungsschritte setzen - wie weit diese gehen sollen, darüber herrschte am Mittwoch allerdings Verwirrung.

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) erklärte, dass mit Juli alle Einschränkungen (abgesehen von der 3G-Regel) fallen - und damit auch die Nachtgastro öffnen darf. Dem widersprach Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne): Es gelte, noch zuzuwarten. Fix fallen soll mit 1. Juli die Sperrstunde.

Köstinger will Nachtgastro öffnen

"Aus unserer Sicht macht es sehr viel Sinn, hier Schritt für Schritt vorzugehen", sagte Köstinger im Pressefoyer nach dem Ministerrat zur Frage der Sperrstunde. "Das ist auch der Grund, warum wir morgen (Donnerstag, Anm.) die Sperrstunde auf 24 Uhr verlängern und damit aber auch in Aussicht stellen können - und davon gehen wir wirklich aus, weil die Infektionslage sich sehr positiv gestaltet - mit Anfang Juli, wo natürlich auch die Anzahl der Geimpften schon wieder eine viel höhere sein wird, auch den Bereich der Nachtgastronomie öffnen können - im Sinne des Fallens der Sperrstunde." Gegen eine Lockerung schon vor dem 1. Juli äußerte sie aber Bedenken, denn man sehe ja etwa am Beispiel Großbritannien, dass die Zahlen auch wieder rasch nach oben gehen können.

Clubs & Discos: Mückstein bremst

Gesundheitsminister Mückstein sah den 1. Juli für die Öffnung von Diskos & Co. hingegen keinesfalls in Stein gemeißelt. "Die Nachtgastronomie ist ein Bereich, der noch relativ ungeschützt ist. Weil viele Erwachsene noch ungeimpft sind." Man bespreche dieses Thema in den nächsten zwei Wochen, gegen Ende Juni solle eine Entscheidung fallen.

Erste Lockerungen ab Donnerstag

Mückstein hatte ja vergangene Woche die Verordnung für die nächsten Lockerungen in der Corona-Pandemie erlassen. Dazu gehört etwa ab 10. Juni die Ausweitung der Sperrstunde von 22 auf 24 Uhr, die Anhebung der Auslastung für Kultureinrichtungen von 50 auf 75 Prozent und die Aufhebung der Masken- und Abstandspflicht bei Zusammenkünften von bis zu acht Menschen.

Gestartet wird mit 10. Juni, also am Donnerstag . Die Sperrstunde wird somit gleich zu Beginn des Wochenendgeschäfts auf 24 Uhr ausgeweitet. Kellner müssen aber auch im Freien weiter Maske tragen. Indoor sind maximal acht Erwachsene, outdoor 16 Erwachsene plus betreuungspflichtige Kinder pro Tisch erlaubt. Diese Grenzen gelten auch bei Treffen im privaten Bereich. Bei Zusammenkünften von bis zu acht Personen ist auch keine Maske vorgeschrieben. Die Abstandsregel gilt ebenfalls nicht.

Für Handel und Museen besonders günstig ist, dass die Quadratmeter/Kunde-Zahl von 20 auf zehn beschränkt wird. Begleitend wird der Mindestabstand auf einen Meter halbiert.

Erleichterungen gibt es auch für Musikvereine und Chöre. Diese dürfen ab Donnerstag wieder ohne Quadratmeterbeschränkung proben. Erlaut sind hier bis zu 50 Personen indoor und outdoor (mit der 3G-Regel).

Die Maskenpflicht, die outdoor noch bei Veranstaltungen gilt, entfällt. In Betriebsstätten, nicht öffentlichen Sportstätten und Freizeit- und Kultureinrichtungen ohne Personal vor Ort ist der 3-G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) bereitzuhalten, muss aber nicht mehr im Vorfeld nachgewiesen werden.

(APA)

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