Die geständige Spendenbetrügerin kam am Landesgericht Feldkirch mit einer Geldstrafe von 480 Euro davon – 120 Tagessätze zu je vier Euro. Das Urteil wurde schon am Ende der Verhandlung rechtskräftig. Die mit einer Vorstrafe wegen falscher Zeugenaussage belastete Angeklagte und Staatsanwältin Elisabeth Ellinger waren damit einverstanden.
Versuchter Betrug
Der Schuldspruch erfolgte wegen des Vergehens des teilweise versuchten Betrugs mit einer möglichen Höchststrafe von einem Jahr Gefängnis. Angeklagt war das Verbrechen des gewerbsmäßigen Betrugs mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren Haft. „Nur zwei Tage reichen nicht aus“, um von Gewerbsmäßigkeit auszugehen, sagte der Richter. Am 21. und 22. Mai war die arbeitslose Angeklagte heuer in Lustenau als betrügende Spendensammlerin unterwegs gewesen. Dabei hat die 32-Jährige nach eigenen Angaben 103 Euro erbeutet.
Die Bregenzerin hatte vorgetäuscht, sie brauche Geld, um ihrem behinderten kleinen Sohn eine Delfintherapie finanzieren zu können. Der Mutter von zwei kleinen Kindern gestand das Gericht mildernd zu, dass sie sich in einer finanziellen Notlage befunden habe. Erschwerend wertete der Richter jedoch den Umstand, dass sie mit der Lüge von ihrem behinderten Sohn die Hilfsbereitschaft und das Mitgefühl von Geld spendenden Mitmenschen missbraucht habe.
Sie bereue, was sie getan habe, sagte die weinende Angeklagte während der Gerichtsverhandlung. Die aus Bosnien stammende Österreicherin brachte ihre beiden gesunden kleinen Kinder mit in den Verhandlungssaal. Ihre Mandantin habe schon “während der Sammlung ein schlechtes Gewissen gehabt”, merkte Verteidigerin Astrid Nagel an. Eine Lustenauerin, die Verdacht geschöpft hatte, hatte die Polizei verständigt. So wurde die Spendenbetrügerin gestoppt.
Die erste Gerichtsverhandlung hatte sofort abgebrochen und vertagt werden müssen. “Das war mein Versäumnis”, räumte der Richter nun ein. Er hatte nicht bedacht, dass für das angeklagte Delikt Anwaltszwang herrscht, weil es sich um ein vorgeworfenes Verbrechen handelte. Das Gericht hatte es verabsäumt, für die Angeklagte einen Verfahrenshelfer zu bestellen. Verbrechen sind Delikte mit einer Strafdrohung von mehr als drei Jahren Gefängnis.
Letztlich wertete der Richter die Taten der Angeklagten jedoch nur als Vergehen. Dafür wäre kein Anwalt notwendig gewesen.
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