Es handelt sich weder um einen rechtlichen Parallelfall, wie in Ö3 berichtet, noch ist das EU-Verfahren bereits abgeschlossen, stellt Michael Ikrath, Generalsekretär des Sparkassenver-bandes, in einer Aussendung eindeutig klar.
Die Haftungsvereinbarung mit der Stadt Dornbirn sei nicht aus einer Notsituation entstanden, sondern als übliche Lösung im Zuge der Umwandlung der früheren Gemeindesparkasse (Stadtsparkasse) Dornbirn in eine AG im Jahr 2002. Die Dornbirner Sparkasse ist eine der stärksten regionalen Sparkassen der österreichischen Sparkassengruppe. Die Prämie für die Haftungsvereinbarung ist aus unserer Sicht marktkonform, so Ikrath. (Quelle: OTS – Österreichischer Sparkassenverband)
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