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SPÖ-Vorarlberg will Millionärsabgabe

Die Vorarlberger SPÖ verlangt die Einführung einer "Millionärsabgabe". Das Vermögen welches den Betrag von einer Million Euro übersteigt soll künftig mit 0,5 Prozent zusätzlich besteuert werden.

“Weltweit wird die Diskussion über die Beiträge der Vermögenden zur Bewältigung der Krisenfolgen sowie zur Erfüllung der für die Zukunft wesentlichen Staatsaufgaben wie Bildung, Forschung, Infrastruktur derzeit wieder intensiver. Österreich hinkt bei vermögensbezogenen Steuern hinterher und hat in der OECD seit Jahren den niedrigsten Anteil der Vermögenssteuern an den gesamten Abgaben. Während der OECD-Durchschnitt 5,6 Prozent beträgt, beläuft sich der österreichische Anteil auf nur 1,3 Prozent. Zum Vergleich: in den USA sind 11,7 Prozent vermögensbezogene Abgaben. Die jetzige SPÖ-geführte Bundesregierung hat 2010 schließlich den Trend umgekehrt und erstmals seit vielen Jahren wieder vermögens- und finanzmarkt-bezogene Steuern eingeführt”, so SPÖ Klubobmann Michael Ritsch in einer Aussendung.

Laut internationalen Studien sind rund 80.000 Personen in Österreich, davon knapp 4.000 Personen in Vorarlberg, Millionäre. Das ist etwas weniger als ein Prozent der österreichischen Bevölkerung.

“Diese Schwelle soll für eine Millionärsabgabe, wie die SPÖ sie fordert, auch als Grenze gezogen werden. Laut dem Sozialbericht der Bundesregierung besitzt das reichste Prozent in Österreich 34 Prozent des Gesamtvermögens (Finanzwerte und Immobilienwerte) und die weiteren zwei bis zehn Prozent der Bevölkerung über 34,5 Prozent. Die internationalen Studien zu den rund 80.000 heimischen Millionären gehen davon aus, dass diese alleine ein Geldvermögen von 230 Mrd. Euro verwalten. Es wird prognostiziert, dass dieser Wert binnen drei Jahren auf 315 Mrd. Euro steigen werde”, so Ritsch.

Der Antrag der SPÖ zur Millionärsabgabe:

„Die Vorarlberger Landesregierung wird ersucht, sich bei der Bundesregierung für die Einführung einer Millionärsabgabe gemäß nachfolgender Kriterien einzusetzen:

  • Einführung einer Steuer auf Privatvermögen ab einer Million Euro.
  • Diese Grenze von einer Million ist als Freibetrag pro Person zu verstehen, steuerpflichtig wird erst der Vermögensteil, der den Wert von einer Million Euro übersteigt.
  • Auf diesen soll ein niedriger Steuersatz von 0,5 Prozent angewendet werden.
  • Bemessungsgrundlage ist das Nettovermögen: Verbindlichkeiten sind abzuziehen (auch zB Hausrat soll nicht gerechnet werden).
  • Steuerpflichtig sind natürliche Personen sowie Privatstiftungen, Unternehmensanteile werden bei der natürlichen Person als Vermögen erfasst.
  • Die Einhebung der Steuer soll – wie auch international üblich – über Selbstdeklaration erfolgen (Steuererklärung bei einem Vermögensstand über einer Million Euro).

 

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