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Sozialversicherungs-Reform im Ministerrat beschlossen

Die neue Sozialversicherung
Die neue Sozialversicherung ©APA
Der Ministerrat hat am Mittwoch die umstrittene Sozialversicherungs-Reform beschlossen.
Nationalratssitzung

“Es ist gelungen”, frohlockte Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ). Die Regierung verteidigte die Reform gegen die vielfältige Kritik – die Diskussion darüber, ob man tatsächlich eine Milliarde einsparen kann, bewertete Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) als “Versuch eines gewissen Ablenkungsmanövers”.

Die Sozialversicherungsreform sei eines der zentralen Projekte der Regierung, betonte Kurz am Mittwoch im Pressefoyer, das diesmal ausnahmsweise vor der Regierungssitzung stattfand. Man habe nach der Begutachtung rund 40 Konkretisierungen vorgenommen, beim Ziel aber sei man “hartnäckig” geblieben. In den vergangenen Wochen habe es viel “Angst- und Panikmache” gegeben – nämlich “Falschbehauptungen”, dass Krankenhäuser geschlossen oder Leistungen für Patienten gekürzt würden.

Die Kritik werde auch nach den jüngsten Änderungen nicht verstummen, glaubt der Kanzler, “weil es Funktionäre gibt, die ihre Machtposition verlieren und die unglücklich darüber sind”. Man fühle sich aber der Bevölkerung verpflichtet “und nicht einigen wenigen Generaldirektoren”. Auch gebe es einige, die die Reform einfach aus Parteitaktik kritisieren müssten. Jene, die berechtigte Sorgen hätten, werde man weiter aufklären.

Kritik von Rechnungshof-Präsidentin

Freilich gab es auch harsche Kritik von unverdächtiger Seite: So hatte etwa Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker bemängelt, dass der Nachweis zum Einsparen der von der Regierung behaupteten Milliarde fehle. “Wir haben alles, was in unserer Macht steht möglich gemacht, damit das funktionieren kann”, versicherte Kurz. Es gehe um ein Bündel an Maßnahmen über mehrere Jahre, und es sei auch stets ein Zusammenwirken mit der Selbstverwaltung – “zumindest solange es die Selbstverwaltung gibt”, fügte der Kanzler hinzu.

Die Diskussion um die Milliarde sei überhaupt eine “interessante”, befand der Kanzler. Der entscheidende Punkt sei nicht, “ob es auf den Euro genau eine Milliarde ist”, findet er, sondern was mit dem Geld passiere. Es gehe um “in etwa eine Milliarde”, erklärte Kurz, “wenn es 900 Millionen werden, sind es noch immer 900 Millionen mehr als zuvor”. Ziel sei es, dass jeder eingesparte Euro den Patienten zugute komme.

Strache: “überfälliger Schritt”

“Aus einer Verwaltungsmilliarde wollen wir in Zukunft eine Patientenmilliarde machen”, versprach auch Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) neuerlich. Die Zusammenlegung der Sozialversicherungen von 21 auf fünf sei ein “überfälliger und notwendiger Schritt”, die Reform bringe eine “Verschlankung des Systems”. Er sei “stolz”, dass man diese gegen den Widerstand “der Funktionäre” zusammengebracht habe.

“Dass manche Funktionäre aufschreien und Angst haben, ihre Macht zu verlieren, ist verständlich”, aber eigentlich nicht im Sinne der Versicherten, meinte auch die zuständige Ministerin Hartinger-Klein. Befürchtungen, Teile der Reform könnten gegen die Verfassung verstoßen, widersprach sie: Alle Maßnahmen seien verfassungskonform – das hätten ihr Experten versichert. Es gebe nun klare, effiziente Entscheidungsstrukturen, betonte sie. Mit der Strukturreform habe man einen Schritt in Richtung Gesundheitsreform gemacht.

Prüfungsorganisationen werden zusammengelegt

Im Ministerrat wurde auch beschlossen, dass die Prüfungsorganisationen der Finanz und der Sozialversicherung per 1. Jänner 2020 zusammengeführt werden. Diese Behörde soll Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge, kurz PLAB, heißen, erklärte Staatssekretär Hubert Fuchs (FPÖ) im Pressefoyer. Als nächster Schritt komme dann die einheitliche Dienstgeberabgabe.

Fuchs zeigte sich über die Vereinfachung erfreut, denn anstelle mehrerer Gebietskrankenkassen und des Finanzamts gebe es künftig nur noch eine Prüfung aus einer Hand. Auch die einheitliche Rechtsauslegung und Rechtsanwendung verspreche mehr Verständlichkeit. Die Zusammenführung der Prüforganisationen kommt nun im Zuge der Sozialversicherungsreform, war aber ohnehin auf der Agenda, hieß es aus dem Staatssekretariat.

Als zweiter Schritt ist, wie im Regierungsprogramm festgehalten, die Zusammenführung sämtlicher lohnabhängiger Abgaben in Form einer einheitlichen Dienstgeberabgabe vorgesehen. “Das heißt, es wird in Hinkunft nur noch einen Prozentsatz geben”, verwies Fuchs etwa auf die Kommunalsteuer, die Sozialversicherungsbeiträge oder den Dienstgeberbeitrag zum FLAF. Unternehmer werden sich somit einiges an Arbeit und Steuerberatungskosten sparen, zeigte sich Fuchs – er war selbst als Steuerberater tätig – überzeugt.

Durch die organisatorischen Änderungen werde es künftig nur noch die Bundesabgabenordnung sowie als einzige Rechtsmittelinstanz das Bundesfinanzgericht geben.

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Die neue Sozialversicherung ©APA

(APA)

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