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Sozialversicherung: ÖVP und FPÖ einigen sich auf Kassen-Reform

ÖVP un dFPÖ haben sich auf eine Kassen-Reform geeinigt.
ÖVP un dFPÖ haben sich auf eine Kassen-Reform geeinigt. ©APA/AFP
Die Koalitionsparteien haben sich am Pfingstwochenende wie erwartet auf die Reform der Sozialversicherung geeinigt.
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Wie das Kanzleramt auf APA-Anfrage sagte, wollen Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) die Eckpunkte am Dienstag vorstellen. Angestrebt wird u.a. eine Fusion der derzeit 21 Sozialversicherungen auf maximal fünf.

Präsentation am Dienstag

Präsentiert wird am Dienstag allerdings noch kein fertiges Gesetz, sondern eine Punktation – also die Zusammenfassung der vereinbarten Eckpunkte. Das Gesetz soll bis Herbst folgen. Die Pressekonferenz ist für 11.30 Uhr im Kanzleramt geplant.

Am Wochenende waren bereits einige Eckpunkte der Reform bekannt geworden. Demnach sollen die neun Gebietskrankenkassen für Arbeitnehmer und Pensionisten in eine “Österreichische Gesundheitskasse” fusionieren, die neun Landesstellen unterhält. Der derzeit bestimmende Einfluss der Gewerkschaften in den Kassen dürfte beschnitten, die Macht der Wirtschaftsvertreter ausgebaut werden. Auch die Sozialversicherungen der Bauern und Unternehmer sowie der Beamten und Eisenbahner sollen fusionieren.

Fusion und Umfärbung – Was bisher bekannt ist

Die Regierung will am Dienstag die Eckpunkte ihrer Sozialversicherungs-Reform vorstellen. Bisher bekannt: Aus neun Gebietskrankenkassen soll eine “Österreichischen Gesundheitskasse” (ÖGK) mit neun Landesstellen werden. Wie viel Autonomie diese behalten, ist noch unklar. Statt bisher 21 soll es nur noch vier bis fünf Sozialversicherungen geben. In den Gremien der ÖGK dürfte die Regierung für schwarz-blaue Mehrheiten sorgen. Ein Überblick:

KASSEN-FUSION: Aus derzeit 21 Sozialversicherungen sollen vier bis fünf werden. Dazu werden die neun Gebietskrankenkassen zu einer “Österreichischen Gesundheitskasse” (ÖGK) mit neun Landesstellen verschmolzen, die fünf noch bestehenden Betriebskassen können hineinoptieren. Auch die Sozialversicherungen für Bauern und Unternehmer werden zusammengelegt, die Beamtenversicherung soll die Eisenbahner übernehmen. Geplant sind also drei getrennte Kassen für Arbeitnehmer, öffentlichen Dienst und Selbstständige. Außerdem bleibt die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und möglicherweise auch die Unfallversicherung AUVA (siehe unten) bestehen.

– Die “Österreichische Gesundheitskasse” wird mit gut sieben Millionen Versicherten den Großteil der gesamten Krankenversicherung in Österreich verwalten (14,5 von insgesamt 18,5 Mrd. Euro Beitragseinnahmen). Laut Regierungsprogramm soll sie nach 2020 auch einen bundesweiten Gesamtvertrag mit der Ärztekammer schließen. Gleichzeitig sichert das Regierungsprogramm den neun Landesstellen eine gewisse Budgetautonomie und regionalen Spielraum zu. Ob das neue System in der Praxis wirklich schlanker wird, hängt also von der Umsetzung im Detail ab. Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) brachte zuletzt Oberösterreich als Sitz der ÖGK ins Spiel.

Machtwechsel

UMFÄRBUNG: Parallel zur Fusion der Gebietskrankenkassen plant die Koalition laut Medien einen Machtwechsel in den derzeit von Gewerkschaftern dominierten Krankenkassen. Aktuell stellt die Arbeiterkammer vier Fünftel der Mitglieder in Vorstand und Generalversammlung der Länderkassen, nur in der Kontrollversammlung ist es umgekehrt. Da hat die Wirtschaftskammer die Mehrheit und überprüft als zweiter großer Beitragszahler die Verwendung der Gelder. Künftig soll es nur noch ein Gremium (“Verwaltungsrat”) geben, wo sich Arbeiter- und Wirtschaftskammer die Mandate 50:50 teilen. Damit wird der Einfluss der roten (bzw. in Tirol und Vorarlberg schwarzen) Gewerkschafter massiv reduziert, jener der schwarzen Unternehmervertreter ausgebaut. Angesichts der Stimmverhältnisse in Arbeits- und Wirtschaftskammern könnte das in den meisten Ländern schwarz-blaue Mehrheiten ergeben.

EINSPARUNGEN: Die Regierung gibt an, durch die Kassenfusionen bis 2023 eine Mrd. Euro einsparen zu wollen. Unklar ist aber, wie sich diese Zahl zusammensetzt. Laut Kanzleramt ergibt sich die Einsparung teils aus dem natürlichen Abgang von Verwaltungspersonal, teils aus der “Harmonisierung” von Leistungen der Krankenkassen. Das könnte bedeuten, dass “großzügigere” Kassen ihre Leistungen für die Versicherten reduzieren müssen. Das Regierungsprogramm sieht dagegen eine “Beibehaltung des Leistungsniveaus” der Sozialversicherung vor. Gespartes Geld soll jedenfalls im System bleiben und u.a. Anreize für Landärzte finanzieren.

AUVA: Das Schicksal der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt ist noch nicht gänzlich geklärt. Sie wurde ursprünglich für Arbeitsunfälle errichtet und wird aus Unternehmer-Beiträgen finanziert. Weil die Regierung die Wirtschaft um 500 Mio. Euro entlasten will, fordert sie von der AUVA Einsparungen im selben Ausmaß und droht andernfalls mit ihrer Auflösung. Die AUVA hat daher vorgeschlagen, künftig keine “versicherungsfremden Leistungen” mehr zu bezahlen (u.a. Entgeltfortzahlung nach Krankheit/Unfall und Behandlung von Freizeitunfällen in Unfallspitälern). So will sie ihre Kosten um 400 Mio. Euro senken. Bezahlen müssten das dann die Steuerzahler oder andere Sozialversicherungen.

(APA)

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