“Es fehlen transparente und nachvollziehbare Berechnungsgrundlagen”, heißt es in der Begutachtungsstellungnahme. Präsidentin Margit Kraker fordert eine Überarbeitung der Kostendarstellung: “Man muss das Spiel mit Zahlen beenden.”
“Grundlage nicht nachvollziehbar”
Im Gespräch mit der APA kritisierte Kraker, dass der Nachweis zum Einsparen der von der Regierung behaupteten Milliarde fehle. Und bei den in den Erläuterungen angeführten 33 Millionen Euro bis 2023 sei nicht klar, wie man dazu komme. “Die Grundlage ist nicht nachvollziehbar.” Außerdem würden die zu erwartenden Mehrkosten verschwiegen, kritisierte die RH-Präsidentin. Sie urgierte ein “transparente Darstellung” und eine seriöse Planung und meinte, dass eine unklare Darstellung zu Verunsicherungen führen könnte, die die Reform gefährden könnten.
Darstellung entspricht nicht gesetzlichen Anforderungen
In seiner Stellungnahme kritisiert der RH auch, dass die Darstellung der Kosten nicht den gesetzlichen Anforderungen entspreche. Sie “ist unvollständig, basiert auf nicht nachvollziehbaren Grundlagen. Damit ist sie nicht geeignet, dem Gesetzgeber eine aussagekräftige Entscheidungsgrundlage zu bieten.”
Für die Annahme einer Reduktion der Verwaltungskosten um zehn Prozent gebe es keine inhaltliche Begründung. “Der RH unterstützt zwar ausdrücklich das Ziel einer effizienten Verwaltung, weist aber auf das Risiko hin, dass Personalreduktionen ohne entsprechende begleitende Prozessveränderungen, einen unmittelbaren wirtschaftlichen Nachteil für die Versicherten bewirken könnten.”
Fusionskosten nicht bewertet
Außerdem wird moniert, dass die Fusionskosten (Neuanmietung von Büros, EDV-Umstellungen, Beratungskosten etc.) nicht bewertet sind. Der RH macht ausdrücklich auf die Kosten der Fusion der Pensionsversicherungsanstalten von Arbeitern und Angestellten 2007 von 114,8 Mio. Euro aufmerksam und verweist “auf das Risiko, dass ohne weitere Maßnahmen bei den vorgeschlagenen Fusionsvorhaben vermeidbare Mehraufwendungen entstehen könnten.” Das Nettoergebnis der vorgeschlagenen Maßnahmen für die aus den zusammengelegten Gebietskrankenkassen entstehende “Österreichische Gesundheitskasse” (ÖGK) könnte in den ersten fünf Jahren nicht wie dargestellt positiv, sondern – selbst unter Berücksichtigung von Fusionskosten – “deutlich negativ” sein.
Nur nominelle Reduktion?
Der RH befürwortet zwar die Ziele einer Effizienzsteigerung und Vereinheitlichung von Leistungen, sieht deren Realisierung aber teilweise nicht erreicht. So werde die Zahl der Sozialversicherungsträger nur “nominell” auf fünf reduziert, faktisch bestünden weiterhin zehn Träger. Von den derzeit fünf Betriebskrankenkassen sollen vier als betriebliche Wohlfahrtseinrichtungen weiter bestehen (nur die Kasse der Wiener Verkehrsbetriebe wird aufgelöst), ebenso die Notariatsversicherung. Nicht erfasst vom Entwurf sind auch die 15 Krankenfürsorgeanstalten.
Risiko deutlicher Mehrkosten?
Die Versicherungsträger der Bauern und der gewerblichen Wirtschaft werden zusammengelegt, ihr jeweiliges Beitrags- und Leistungsrecht bleibt jedoch unverändert, stellte der RH fest. Er verweist dabei “auf das Risiko, dass durch die Zusammenlegung – ohne klare Regelung des Leistungsrechts – die Tarife für den fusionierten Träger steigen könnten, was mit deutlichen Mehrkosten verbunden wäre”. Ähnliches gelte auch für die unterschiedlichen Vorgaben für Beamte, Vertragsbedienstete neu, Eisenbahner und die Knappen im Sinne des Bergbaus.
Auch bei der ÖGK erfolgt keine “unmittelbare materielle Vereinheitlichung des Leistungsrechts”, weil regionale Differenzierungen zu den Gesamtverträgen verhandelt werden sollen. Offen bleibt auch das finanzielle Volumen dieser regionalen Besonderheiten. Eine tatsächliche Vereinheitlichung für die Versicherten erfolgt innerhalb der neu geschaffenen Träger nicht, obwohl die Leistungsharmonisierung eines der zentralen Ziele der Reform ist, kritisiert der RH.
RH: “Komplexitätserhöhung” könnte drohen
“Nicht sichergestellt” sehen die Prüfer auch eine “verwaltungseffiziente Beitragsprüfung”, die von den Kassen zur Finanz verlegt werden soll. Die RH befürchtet hier “eine weitere Komplexitätserhöhung in der Verwaltungsorganisation” und erkennt das Risiko, dass die spezifischen Interessen der Sozialversicherung nicht ausreichend berücksichtigt sind.
“Problematisch” ist für den RH auch die geplante Abschaffung der Kontrollversammlung in den Trägern. Angesichts des hohen Gebarungsvolumens (63,9 Mrd. Euro 2018) “ist ein Kontrollgremium aus der Sicht des RH unbedingt erforderlich”.
Schließlich weist das Prüforgan auch noch darauf hin, dass inhaltliche Vorgaben der Gesundheitsreform durch diesen Entwurf nicht umgesetzt werden.
(APA/Red.)
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