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Sozialgeld auch für die Türken

Da wundern sich die Juristen des Landes: Das Landespflegegeld ist eine „Ergänzung der Krankenversicherungsleistung“ und steht jedem türkischen Staatsbürger zu, sagt der Oberste Gerichtshof. 

Vor allem Kindern und Hausfrauen. „Nach unserer bisherigen Rechtsauffassung handelt es sich um beitragsunabhängige Sonderleistungen, diese Gleichstellung galt bisher nicht“, ist Landesrätin Dr. Greti Schmid überrascht.

Anlass für die Beunruhigung: Der Vater der in Folge eines Geburtsfehlers geistig behinderten 13-jährigen Derya E. aus Dornbirn beantragte Pflegegeld, was in zwei Instanzen – vom Arbeits- und Sozialgericht sowie vom Oberlandesgericht Innsbruck – abgewiesen wurde. Die Arbeiterkammer als Rechtsvertretung ging zum Höchstgericht in Wien, das in diesem Fall befand, dass Derya das Landespflegegeld zusteht. Es beruft sich auf ein Assoziationsabkommen mit der Türkei aus dem Jahre 1980. Darin wird die Gleichstellung in manchen Bereichen festgeschrieben. Das Urteil im Falle Derya ist für Soziallandesrätin Dr. Greti Schmid „zum derzeitigen Zeitpunkt unverständlich“. Beim Europäischen Gerichtshof sei ein Verfahren anhängig, in dem geklärt werden soll, welche Art der Leistung das Landespflegegeld ist. Was an der Wurzel der Sorge nichts ändert: Es muss der Bund zahlen oder das Land und die Gemeinden.

Auch andere Leistungen?

Wer also krankenversichert und türkischer Staatsbürger ist, könnte für sich und die Angehörigen möglicherweise auch andere Sozialleistungen in Anspruch nehmen, etwa bei der Sozialhilfe (Land und Gemeinden) und der Notstandshilfe (Bund). In Vorarlberg wohnen derzeit rund 16.000 Türken. Eine Kostenlawine käme damit auf die öffentliche Hand zu, fürchten die politischen Entscheidungsträger. Allein aus dem Topf des Landespflegegeldes werden jährlich rund neun Millionen Euro an etwa 1600 Personen ausbezahlt. An Bundespflegegeld beziehen 9000 Berechtigte in Vorarlberg pro Jahr 44 Millionen Euro.

Greti Schmid will das laut Höchstrichtern dem Mädchen Derya zustehende Pflegegeld von 417 Euro pro Monat ab sofort und rückwirkend bis März 2002 ausbezahlen und das Urteil von den Juristen im Detail auf Folgewirkungen abklopfen lassen. Dr. Elke Sader, die sich vorgestern im Rechtsausschuss des Landtages nach dem Urteil erkundigt hatte, fordert ebenfalls die rasche Auszahlung.

Vater Ali ist überglücklich

Ali E., der Vater der 13-jährigen Derya, zeigt sich “äußerst zufrieden“ mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofs, wonach seiner Tochter das Pflegegeld des Landes zusteht. Der Arbeiter in einer Vorderländer Firma kam 1977 nach Vorarlberg und lebt mit seiner Familie in Dornbirn. Ein Kollege habe ihm von der Möglichkeit erzählt, um das Pflegegeld anzusuchen. Als dies abgelehnt wurde, habe er sich an die Arbeiterkammer gewandt. Deren Juristen gingen 2002 vor das Arbeits- und Sozialgericht, zum Oberlandesgericht Innsbruck und zu den Höchstrichtern.

“Juristischer Schnellschuss”

Den inzwischen in Pension gegangenen Dornbirner Rechtsanwalt Dr. Günther Hagen hat das Land mit der Vertretung im Instanzenzug beauftragt. „Das Urteil gilt nur für den Einzelfall. Der Anspruch muss individuell beantragt werden und besteht nicht automatisch“, so Hagen zu den „VN“. Er bezeichnet die Entscheidung als juristischen Schnellschuss: „Die Höchstrichter haben den Krankheitsbegriff nicht definiert“. Die Folgen könnten eine „Riesenbelastung“ sein.

DOWNLOAD: Das Urteil im Wortlaut

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