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Sorglosigkeit führt zu vielen Radunfällen

Besonders in der Sommerzeit sind viele Eltern mit ihren Kindern auf dem Fahrrad unterwegs. Doch was sich dabei im Straßenverkehr abspielt, ist oftmals erschreckend. Fahrradverordnung [98KB]

Ob auf Radwegen oder auf Straßen, oft regiert die pure Anarchie, Regeln werden von vielen nicht beachtet. Zwar gelte der Vertrauensgrundsatz, doch das sei kein Freibrief, arglos mit der Situation umzugehen, warnt das Kuratorium für Verkehrssicherheit. Jedes Jahr verunglücken in Vorarlberg an die 85 Kinder als Radfahrer. Jedes fünfte Kind ist dabei unter 10 Jahren. “Gerade der hohe Anteil der verunglückten Kinder unter 10 Jahren zeigt auf, wie wichtig es ist, dass sich die Eltern ihrer Verantwortung bewußt sind. Kinder unter dem vorgesehenen Alter alleine mit dem Fahrrad auf die Straße zu lassen ist einerseits strafbar und vor allem auch sehr gefährlich”, warnt Stefan Bickel vom Kuratorium für Verkehrssicherheit.

Kein Vorbild

Im Jahr 2004 verunglückten 88 Kinder, 23 davon schwer, glücklicherweise wurde keines getötet. Die Vorbildfunktion der Erwachsenen sei oft nicht mehr vorhanden, so Bickel, denn bei vielen Erwachsenen sind oft grundlegende Kenntnisse nicht mehr abbrufbar. “Fahrverbote werden nicht eingehalten, es wird falsch oder unerlaubt die Straße gequert. Der lebensrettende Unterschied bzw. Sinn und Zweck von Radfahrstreifen, Geh- und Radweg, Mehrzweckstreifen ist nur noch nebulös bekannt. Mit dem Begriff einer Radfahrüberfahrt können viele schon gar nichts mehr anfangen.” Grundsätzlich gilt für das Radfahren ein Mindestalter von 12 Jahren. Ein Kind muss also dieses Alter erreicht haben, um unbegleitet auf der Straße Rad fahren zu dürfen.

Auch wenn in einer Gruppe von Kindern einige bereits älter als 12 Jahre sind, ist eine Begleitperson von mindestens 16 Jahren notwendig. Um bereits zwischen 10 und 12 Jahren alleine auf der Straße fahren zu dürfen, benötigen Kinder den Radfahrausweis. “Je nach Alter, Verlässlichkeit des Kindes und geistiger Reife sollte das Kind knapp vor oder hinter dem Erwachsenen fahren, soferne es nicht – idealerweise – zwischen zwei Begleitpersonen fahren kann” rät Bickel.

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