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Sorge bei Vorarlberger Patientenanwalt über sinkende Zahl an Kassenärzten

Die Situation wird sich noch weiter verschärfen, ist der Patientenanwalt überzeugt
Die Situation wird sich noch weiter verschärfen, ist der Patientenanwalt überzeugt ©Rolf Vennenbernd dpa-lnw-Bildfunk
Einige Kassenärzte hätten 2019 zunächst ihre Praxis geschlossen und dann als Wahlärzte wiedereröffnet. Pensionierungen und Pandemie verschlimmern die Situation.

Vorarlbergs Patientenanwalt Alexander Wolf stellt in Vorarlberg eine Entwicklung weg vom Kassenarzt- hin zum Wahlarztsystem fest. Diese gelte es "mit Sorge" zu betrachten, so Wolf am Freitag in seiner Mitteilung zum Jahresbericht 2019. Als Hauptthema im Krankenanstaltenbereich nannte Wolf die Wartezeit. In Schadensangelegenheiten wurden knapp 1,1 Mio. Euro an Patienten ausbezahlt.

Kassenarzt-Praxis geschlossen und Wahlarzt-Praxis eröffnet

Einige Kassenärzte hätten 2019 zunächst ihre Praxis geschlossen und dann als Wahlärzte wiedereröffnet. Von knapp 650 Ärzten mit Ordination führten mittlerweile 333 eine Wahlarztordination. "Das hat zur Folge, dass mangels finanzieller Ressourcen bzw. privater Krankenversicherungen immer weniger Ärzte der Allgemeinbevölkerung zur Verfügung stehen und dadurch die Kassenarztordinationen massiv belastet sind", stellte Wolf fest.

Pensionierungen verschärfen Situation

Die Situation werde sich in Zukunft aufgrund von Pensionierungen noch verschärfen. Das führe dazu, dass Patienten gezwungen würden, auch Bagatellen in der Ambulanz versorgen zu lassen. "Dies verteuert das System und entspricht nicht den Zielvorstellungen der Planung", sagte Wolf.

Pandemie verschärft Situation

Zur Wartezeit im Krankenanstaltenbereich erklärte der Patientenanwalt, dass die Situation durch die Corona-Pandemie noch einmal verschärft worden sei. Wirbelsäulenpatienten seien schon 2019 mit Wartezeiten von über einem Jahr konfrontiert gewesen, forderte Wolf Maßnahmen. "Dabei ist insbesondere daran zu denken, dass Schmerzpatienten ein Prozedere angeboten werden muss, um die Zeit überbrücken zu können", so Wolf.

Wartelistensystem

Hinsichtlich des gehandhabten Wartelistensystems wies der Patientenanwalt darauf hin, dass laut Vorarlberger Spitalgesetz Patienten auf der Warteliste auf ihr Verlangen hin Auskunft über ihre Wartezeit erhalten müssen. In der Vergangenheit sei diese Information aber oft nicht zu erhalten gewesen, verlangte Wolf "tunlichst eine Auskunftseinholung auf elektronischem Wege zu ermöglichen". Auch die Wartezeit auf eine MRT-Untersuchung im niedergelassenen Bereich führe zu übermäßigen Belastungen der Patienten.

Beschwerden

An Beschwerden gingen im vergangenen Jahr 374 aus dem Krankenhausbereich, 43 aus dem niedergelassenen Bereich und sieben aus dem Pflegeheimbereich bei der Vorarlberger Patientenanwaltschaft ein. Für genau 100 Patienten wurde Schadenersatz (854.177 Euro) bzw. eine Entschädigung (243.050 Euro) erreicht.

(APA)

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