Im Jahr 2012 blitzte Lugner bereits mit einer Klage zum Thema Sonntagsöffnung ab. Diesmal habe er andere Punkte vorgebracht.
Lugner: Unermüdlich im Kampf für Sonntagsöffnung
Während sich die alte Beschwerde nur gegen den Eingriff in die Erwerbsfreiheit richtete, wurden nun zahlreiche Punkte wie das Recht auf unternehmerische Freiheit, der Gleichheitsgrundsatz sowie das Eigentumsgrundrecht angefochten. Lugners Anwalt Adrian Hollaender sieht das Eigentum “unsachlich beschränkt, wenn einige sonntags offen halten dürfen und andere nicht”.
Unter den zehn Antragstellern befinden sich übrigens keine namhaften Händler, sondern kleine Geschäfte wie La Rossi Gold, Miss Moda oder refill express. Von den “Großen” sei niemand dabei, die “wollen in Frieden leben”, meinte Lugner.
Ein gutes Zeichen?
Als gutes Zeichen werten Lugner und sein Anwalt, dass der VfGH die Beschwerde der Regierung bereits zur Stellungnahme zugeschickt hat. Mit einer Antwort sei Mitte März zu rechnen.
Die Abwanderung ins Internet geht auch an der Lugner City nicht spurlos vorüber. 2013 erlitt das Einkaufszentrum im 15. Wiener Bezirk Umsatzeinbußen von 3,5 Prozent. Laut Lugner liegt das vor allem am Onlinegeschäft. Der umtriebige Unternehmer hat aber bereits eine Idee, wie man dem entgegenwirken könnte: “Wir überlegen, ob wir am Sonntag ausliefern. Da gibt es aber noch einiges zu klären.”
(apa/red)
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