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Sonnenstudio-Test - SPÖ stellt Anfrage an LR Rüdisser

Bregenz - Am Freitag gab LAbg. Dr. Gabriele Sprickler-Falschlunger (SPÖ) bekannt, dass sie eine Anfrage an LR Karlheinz Rüdisser, bezüglich der schlechten Ergebnisse der Vorarlberger Sonnenstudios in einem aktuellen AK-Test, übermittelt hat.
Aktuelle Anfrage an LR Rüdisser
Sonnenbrand im Solarium
Karin Hinteregger von der AK
Sonnenbrand ist vorprogrammiert

In einer Studie bzw. einem Test der Arbeiterkammer Vorarlberger (AK) wurden über 18 Sonnenstudios getestet. Die entsprechenden Ergebnisse seien vernichtend, erklärt LAbg. Dr. Gabriele Sprickler-Falschlunger (SPÖ) in der aktuellen Aussendung . Die UV-Strahlung sei bei den Bräunungsgeräten um das Vierfache erhöht, acht von zehn Geräten lagen über der Sonnenbrand-Schwelle. Keines der Studios erfülle die Norm. Ebenso sei die Beratung in den Studios äußerst mangelhaft, der Hinweis auf das notwendige Tragen von Schutzbrillen fehle und auch die Hygiene ließ zu wünschen übrig.

Vorschriften und Normen würden laut Sprickler-Falschlunger nur dann einen Sinn ergeben, wenn ihre Einhaltung regelmäßig kontrolliert würde. Gerade die UV-Strahlung gelte als wesentlicher Faktor für die Entstehung der sehr bösartigen Hautkrebsform (Melanom). Solange der Gesetzgeber Sonnenstudios zulasse, habe er auch zum Schutz der BesucherInnen für deren Sicherheit zu sorgen.

Der Betrieb von Solarien stelle ein freies Gewerbe dar. Laut Solarien-Verordnung müssten die Bestrahlungsgeräte vor Inbetriebnahme nach der Solarien-Norm EN 60335-2-27 bewertet werden. Dabei müsse das Gerät laut Gutachten der Norm entsprechen. Als Nachweis der Sicherheit müsse ein ÖVE-Prüfzeichen vorhanden sein. Auch die vorgeschriebenen Messprotokolle seien offenbar entweder nicht vorhanden, fehlerhaft oder wurden nicht überprüft.

Bekanntlich dürften Sonnenstudios keine Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr mehr annehmen. Bei den gewonnenen negativen Erkenntnissen stelle sich aber die Frage, ob diese gesetzliche Regelung eingehalten und kontrolliert würden.

Aus diesen Gründen richte sie gemäß § 12 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages eine Anfrage an Landesrat Mag. Karlheinz Rüdisser.

 

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