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Sondersendung zum BH Mord: Das war der zweite Prozesstag im Fall Soner Ö.

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Heute, Dienstag, war der zweite Tag im Prozess um die Messerattacke an der BH Dornbirn. VOL.AT berichtet live über die Geschehnisse.
BH Mord: Heute sprach Dr. Haller
BH-Prozess: Zweiter Tag
Das war der erste Prozesstag

Der Mordprozess gegen den 35-jährigen Soner Ö., der 2019 den Sozialamtsleiter der Bezirkshauptmannschaft (BH) Dornbirn getötet hat, ist am Dienstag mit der Befragung von Gerichtspsychiater Reinhard Haller und von Zeugen der BH Dornbirn fortgesetzt worden. Haller befand den Angeklagten für zurechnungsfähig. Die BH-Mitarbeiter widersprachen dem 35-Jährigen. Das Urteil soll am Mittwoch erfolgen.

VOL.AT-Reporter Matthias Rauch war vor Ort und berichtete im Liveticker und einer Sondersendung von den Ergebnissen des zweiten Prozesstages im Fall Soner Ö.

Liveticker zum Nachlesen

Haller: "Zurechnungsfähigkeit gegeben"

Haller bescheinigte dem Angeklagten zwar eine Persönlichkeitsstörung, die einer höhergradigen Abnormität entspreche, sah seine Zurechnungsfähigkeit aber gegeben. Er erklärte, dass der in Vorarlberg aufgewachsene Ö. in seiner Kindheit möglicherweise hyperaktiv gewesen sei. Die Schule habe er noch einigermaßen gut bewältigt, anschließend habe er aber keine weitere Ausbildung absolviert und beruflich nie Fuß gefasst. Stattdessen habe Ö. früh Alkohol (mit acht Jahren) und Drogen (ab 14 Jahren) konsumiert. Nach Cannabis habe der Angeklagte etwa auch Heroin und Kokain zu sich genommen. Parallel dazu habe sich die kriminelle Karriere des 35-Jährigen entwickelt, dabei ging es vornehmlich um Drogen- und Eigentumsdelikte. Nach der 15. Verurteilung war Ö. 2009 mit einem Aufenthaltsverbot belegt worden - und zwar vom späteren Opfer, dem Sozialamtsleiter, der damals noch eine andere Funktion innehatte.

In der Türkei, wohin der Angeklagte abgeschoben wurde und wo er sich nie heimisch gefühlt habe, sei er eigenen Angaben zufolge als Scharfschütze in den Krieg gegen den IS gezogen. Dass daraus eine posttraumatische Belastungsstörung entstanden sei, sei "nachvollziehbar", so Haller: "Die Symptome passen." Die aus diesen Umständen und einer Herzkrankheit resultierende Persönlichkeitsstörung sei aber nicht als Geisteskrankheit zu werten. Da der Angeklagte bei der Tat auch nicht voll berauscht gewesen sei bzw. im Affekt gehandelt habe, sei die Zurechnungsfähigkeit gegeben gewesen.

BH-Mitarbeiter widersprechen Soner Ö.

Die sieben befragten Mitarbeiter der BH Dornbirn widersprachen Ö., der als Asylwerber Mittel aus der Grundversicherung beziehen wollte, hinsichtlich des Tatablaufs. Ö. hatte betont, der getötete Sozialamtsleiter habe ihm am Tattag (6. Februar 2019) "Du Arschloch, bist du schon wieder da?" zugerufen. Daraufhin sei er auf diesen losgestürmt. Die Zeugen betonten demgegenüber, sie hätten den Getöteten nichts Derartiges sagen gehört. Sie wiesen die diesbezügliche Darstellung vielmehr klar zurück. Das sei "völliger Blödsinn" sagte ein Zeuge, "stimmt nicht" eine Zeugin. Übereinstimmend bekräftigten die Mitarbeiter, dass der 35-jährige Ö. am Tattag gegen 15.00 Uhr die Türe ins Sekretariat aufgerissen habe und wortlos in das angrenzende Büro des Sozialamtsleiters gestürmt sei. Ob er dabei ein Messer in der Hand hielt, konnte keiner der Zeugen erkennen. Anschließend sei es laut geworden, der Angeklagte habe einen Monitor und Akten vom Schreibtisch gewischt. Kurz darauf seien Schmerzensschreie zu hören gewesen.

Schon zuvor, gegen 14.00 Uhr, war Ö. in der Sozialabteilung vorstellig geworden, dabei hatte es auch ein Gespräch mit dem Sozialamtsleiter gegeben. Am Ende verließ Ö. das Büro des Sozialamtsleiters schimpfend ("Idiot"), nachdem ihn dieser mehrmals zum Gehen aufgefordert hatte. Ö. sei erregt gewesen, während der Sozialamtsleiter ruhig geblieben sei, so die Aussagen. Beim Besuch der BH um 14.00 Uhr reichte Ö. auch das letzte noch fehlende Dokument ein, um Mittel aus der Grundversorgung beziehen zu können. Dabei sei vor allem die Reaktion Ö.s überraschend gewesen sei. Obwohl man ihm versichert habe, dass der Antrag sofort bearbeitet werde und das Geld am nächsten Tag auf seinem Konto sei, habe er gerufen, dass er sich "nicht verarschen" lasse, und sei davongerannt. Der Akt sei anschließend wie versprochen unverzüglich bearbeitet und vom Sozialamtsleiter unterschrieben worden.

Tötungsabsicht bestritten

Der 35-Jährige hatte sich am Montag, dem ersten von drei Prozesstagen, geständig gezeigt, den Sozialamtsleiter der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn erstochen zu haben. Er sei in seinem Bemühen um Geld aus der Grundversorgung drei Wochen lang "hin und her" geschickt worden. Ab 23. Jänner 2019 war er regelmäßig bei der BH vorstellig geworden. Der 35-Jährige bestritt aber jegliche Tötungsabsicht, er habe den Sozialamtsleiter lediglich verletzen wollen. Ö. bekannte sich schuldig der absichtlich schweren Körperverletzung mit Todesfolge. Am Dienstagnachmittag wurden vor Gericht Protokolle und Aktenvermerke durchgegangen, ehe der Prozess knapp nach 15.30 Uhr wie geplant erneut vertagt wurde. Die Verhandlung wird am Mittwoch mit der Befragung von Gerichtsmediziner Walter Rabl und einer Toxikologin fortgesetzt. Nach den Plädoyers soll das Urteil erfolgen.

(APA/Red.)

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