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Soll ÖGB in Konkurs getrieben werden?

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SPÖ und Grüne fürchten, dass die Regierung den ÖGB in Konkurs treiben will. Grund ist die Pflicht, auch Teilorganisationen für BAWAG-Haftung heranzuziehen.

Ein Passus im BAWAG-Rettungspakt bringt SPÖ und Grüne auf die Palme: Nämlich jener, wonach die Regierung die geplante Bundeshaftung an die Bedingung knüpfen will, dass vorher alle BAWAG- Eigentümer ihre „Bürge- und Zahlerhaftung bedingungslos und ohne jede Einschränkung übernommen haben”. Staatsekretär Finz erklärte, die Haftungsbestimmungen seien nötig um das Gesetz EU-konform zu gestalten.

Der „Standard” zitiert in seiner Freitagausgabe empörte hohe SPÖ- Funktionäre damit, dass „die Regierung den ÖGB in Konkurs treiben” wolle. Mit dem Beschluss werde der ÖGB unter Kuratel gestellt, sagte SP-Budgetsprecher Matznetter. Der Grüne Bundessprecher Van der Bellen schloss sich der Kritik am Donnerstag an. Die Bundeshaftung werde nur wirksam, wenn der ÖGB vorher in Konkurs geschickt werde. Und das gehe „entschieden zu weit”. Wenn der Passus nicht geändert werde, werde es für die Grünen sehr schwierig, dem Gesetz zuzustimmen.

Finz bemühte sich am Nachmittag bereits im Finanzausschuss, Bedenken der Oppositionsabgeordneten an den Haftungsverpflichtungen für den ÖGB, an der zeitlich mit 1. Juli 2007 befristeten Verkaufsverpflichtung der BAWAG und an der Übertragung der OeNB- Anteile zu zerstreuen. Die für den ÖGB vorgesehenen Haftungsbestimmungen seien unvermeidlich, wenn man das Gesetz EU- konform gestalten wolle. Die Details der Haftung des ÖGB und all seiner Teilgewerkschaften werde die Bundesregierung mit dem ÖGB und der BAWAG in Form einer Haftungsvereinbarung treffen. Der Sinn dieser Vereinbarungen bestehe auch darin, den Steuerzahler erst dann in Anspruch nehmen zu müssen, wenn der ÖGB seinen Beitrag geleistet habe.

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