Erst nach dem Tod seiner langjährigen Lebensgefährtin habe er zu seiner Überraschung erfahren, dass sie ein Kind hat, sagte der 89-jährige Zeuge in der gestrigen Verhandlung. Knapp 30 Jahre lang habe er mit ihr zusammengelebt, ohne dass sie ihm jemals etwas von ihrem Sohn erzählt habe.
2013 war die Oberländerin mit 66 Jahren verstorben. Nun verlangt der jahrzehntelang verheimlichte Sohn in einem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht seinen Erbteil. Er verklagt den Käufer jenes Hauses, das seine Mutter und deren Lebensgefährte 2012 gemeinsam verkauft haben.
Im Jahr 1999 war die Mutter des Klägers Miteigentümerin des Hauses geworden. Mit dem damals geschlossenen Übergabevertrag habe er seine Lebensgefährtin wirtschaftlich absichern wollen, sagte der 89-jährige Zeuge. Seinerzeit sei er davon ausgegangen, dass sie länger leben würde als er. Er sei ja 21 Jahre älter als seine Partnerin. Zuerst gestorben sei aber sie. Er lebe als pensionierter Landwirt im Bezirk Bludenz.
Im Übergabevertrag zwischen den Lebensgefährten war 1999 zu seinen Gunsten das sogenannte Heimfallsrecht vereinbart worden. Demnach sollten alle Liegenschaften wieder in sein Alleineigentum zurückfließen, wenn sie vor ihm stirbt.
Rechtsverzicht
2012 haben die Lebensgefährten mit zwei Verträgen ein Haus, einen Bauernhof und landwirtschaftliche Flächen an zwei Käufer veräußert, darunter der Beklagte. In den von einem Notar erstellten Dokumenten wird das Heimfallsrecht nicht erwähnt. „Der Vertrag schweigt dazu“, sagte diesbezüglich gestern der Notar als Prozesszeuge.
Nun möchte Richter Gerhard Winkler in dem zivilen Rechtsstreit die Frage klären, ob 2012 auf das 1999 festgeschriebene Heimfallsrecht verzichtet wurde oder nicht. Fraglich ist also, ob die beiden Käufer die erworbenen Liegenschaften zurückgeben müssten, sollte das Heimfallsrecht weiterhin Bestand haben. Dazu habe er jedoch „keine Meinung“, sagte der 89-jährige Zeuge.
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