Gesetzeslücke
Der Vorarlberger Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch ist für eine Änderung des Waffengesetztes: “Verkäufe an Kinder und Jugendliche unter 18 müssen sofort gestoppt werden”, so Rauch im Gespräch mit den “VN”. Der Jugendanwalt verweist auf Paragraph 15 des Vorarlberger Jugendgesetzes, wonach “Gegenstände, von denen Gefahren für die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen ausgehen “, nicht angeboten werden dürfen. Laut Rauch ist hier die Landesregierung gefordert, einen Erlass über ein Verkaufsverbot an unter 18-Jährige zu verabschieden.
Die Fraktion der Grünen hat gestern einen Antrag über das Verbot der Softguns an den Landtag gestellt. “Die Landesregierung wird aufgefordert eine Lücke im Vorarlberger Jugendgesetz zu schließen und dafür zu sorgen, dass künftig der Verkauf und die Überlassung von Softguns an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren untersagt ist”, so Karin Fritz, Jugendsprecherin der Grünen. Außerdem müsse das Waffengesetz auf nationaler Ebene geändert werden, so die Forderung.
Bundesgesetze ändern
Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler spricht sich für eine Überprüfung der bestehenden Softgun-Verordnung im Gesundheitsministerium und für deren Verschärfung aus. “Bevor auf Landesebene etwas beschlossen wird, müssen erst einmal die bestehenden Bundesgesetze geändert werden”, argumentiert Schwärzler. Auf den Prüfstand müssten vor allem die 0,08 Joule-Marke, die die Grenze für einen freien Erwerb der Waffen angibt. Viele Eltern meldeten sich nach dem Bericht bei den “VN” und berichteten über ihre Erfahrungen mit Softguns. Kritisiert wurde vor allem, dass die Waffenimitate auch in 99-Cent-Läden und auf Flohmärkten verkauft werden. Alexandra Kelterer aus Feldkirch, eine betroffene Mutter, möchte nun eine Unterschriftenaktion für ein Verbot der Waffenimitate starten: “Waffen sind kein Spielzeug und gehören nicht in Kinderhände.”
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