“Händler werden angewiesen, die Softguns nicht mehr an Unter-18-Jährige zu verkaufen, ansonsten drohen Strafen”, so Schwärzler im “VN”-Gespräch. Schwärzler hatte am Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtages noch einmal die Gefährlichkeit der Softguns betont, die Zustimmung für das Verbot im Ausschuss war einstimmig. Die Waffenimitate sollen nun durch das Jugendschutzgesetz von Kinderhänden ferngehalten werden. Gewöhnung an Waffen Grundlage für die Entscheidung ist ein fachpsychologisches Gutachten, das die Gefährlichkeit bestätigt. Die Landesregierung hatte es bei einem Kinderpsychologen in Auftrag gegeben. Daraus geht hervor, dass besonders die getreue Nachbildung echter Waffen eine Gefahr für die seelische Entwicklung von Kindern und Heranwachsenden darstellt, Kinder würden dadurch gegenüber echten Waffen abstumpfen, heißt es. Besonders auf diese Gefahr hatten Jugendvertreter, Polizisten und Eltern während der Diskussion um ein Verbot immer wieder hingewiesen.
Nach Vorfällen an Schulen, bei denen Kinder mit der Plastikmunition beschossen wurden, war bereits Anfang November ein Verbot an Schulen erlassen worden. “Es gibt einen regelrechten Boom bei den Plastikwaffen”, bestätigte damals Elternvertreter und Polizist Roland Dallabrida aus Feldkirch. Die drei Vorarlberger Bundesräte Jürgen Weiss, Edgar Mayer und Reinhold Einwallner appellierten daraufhin an Innenministerin Liese Prokop (ÖVP), gegen die Waffenimitate vorzugehen. Derzeit wird auch auf Bundesebene ein Verbot geprüft. Bei vielen Jugendlichen steht der Wunsch nach einer Softgun ganz oben auf der Geschenkeliste. Rechtlich können Über-18-Jährige die Waffen erwerben und an Kinder weitergeben, denn nur der Verkauf wird verboten. “Wir appellieren hier an die Verantwortung der Älteren, vor allem der Eltern”, mahnt Landesrat Schwärzler.
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