Geschworene und Schöffen sind sogenannte Laienrichter. Sie werden über ein Zufallsverfahren ermittelt. Die Bürgermeister einer jeden Gemeinde müssen alle zwei Jahre aus der Wählerevidenz durch Los eine bestimmte Anzahl von Personen ermitteln, üblicherweise 5 Promille der Gemeinde, die in Betracht kommen, sagt Reinhard Flatz im Interview. In Frage kommen österreichische Staatsbürger im Alter von 25 bis 65 Jahre, die unbescholten und der deutschen Sprache ausreichend mächtig sind. Gewisse Berufsgruppen wie zum Beispiel Richter kommen nicht in Frage. Diese erstellten Listen werden gesammelt und von nicht entsprechenden Kandidaten bereinigt. Sie gelangen dann über die Bezirksverwaltungsbehörde zum Präsidenten des Landesgerichtes. Dieser ermittelt wiederum durch Los die Hauptliste. Dieses Verfahren ist gesetzlich genau definiert. Es ist für ermittelte Personen Pflicht, diese Aufgabe wahrzunehmen.
Das sind ihre Aufgaben
Diese Laienrichter sind vorgesehen für Schöffen- und Geschworenenprozesse. In Schöffenverfahren, das sind grundsätzlich bei Strafdrohungen bis zu zehn Jahren, entscheiden die beiden Schöffenrichter mit dem Berufsrichter über Schuld und Unschuld, sowie über die Strafe. Im Schwurgerichtsverfahren entscheiden acht Geschworene allein über Schuld oder Unschuld. Mit dem Geschworenensenat, das sind drei Berufsrichter, entscheiden sie über die Strafe, erklärt Richter Flatz die Aufgaben.
So entscheiden Geschworene
Nach dem Beweisverfahren bekommen die Geschworenen eine Rechtsbelehrung vom Vorsitzenden des Geschworenengerichtes. Auch schriftlich wird es ihnen zur Verfügung gestellt. Somit wurden sie nochmals rechtlich über ihre Aufgabe belehrt, über die Art und Weise wie sie es zu tun haben und was von ihnen verlangt wird. Anschießend werden sie alleine gelassen und müssen über Schuld und Unschuld mit den vorgefertigten Fragen entscheiden.
Richter Reinhard Flatz im VOL Live-Interview:
(VOL Live/ Felizeter)
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