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„So viel gelogen wurde bei mir zuvor noch nie“

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Richter ärgerte sich über Angeklagten, der erfolglos behauptete, er sei nicht der Unfallfahrer gewesen.

Für den schweren Auffahrunfall auf der Rheintal­autobahn vom 7. August 2019 in Sulz wurde der angeklagte Fahrer jenes Autos verantwortlich gemacht, gegen das ein nachfolgender Pkw gekracht ist. Wegen grob fahrlässiger Körperverletzung wurde der unbescholtene Arbeitslose ges­tern am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Die mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Haft gewesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Edgar Veith meldete sofort volle Berufung an. Nun wird in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Innsbruck rechtskräftig entscheiden.

Nach den gerichtlichen Feststellungen war der angeklagte 24-Jährige alkoholisiert und viel zu schnell unterwegs, als sein Mercedes im Regen gegen die Mittelleitschiene geschleudert wurde. Gegen das bei Dunkelheit auf der Überholspur stehende Unfallauto prallte auf der nicht abgesicherten Unfallstelle das Fahrzeug eines 28-Jährigen. Bei dem Auffahrunfall wurde der 28-Jährige schwer verletzt.

Richter Richard Gschwenter kritisierte während seiner Urteilsverkündung den Angeklagten und dessen Verteidiger. „So viel gelogen wie in dieser Verhandlung wurde bei mir zuvor noch nie“, sagte der Strafrichter. So habe der Angeklagte vor Gericht sogar wahrheitswidrig behauptet, er sei gar nicht am Steuer gesessen, sondern ein Familienangehöriger, dessen Namen er nicht verraten wolle.

Verhöhnung

Verteidiger Veith beantragte einen Freispruch, zumal sein Mandant gar nicht gefahren sei. Sollte das Gericht doch davon ausgehen, dass er den Mercedes gelenkt habe, treffe das Opfer dennoch die Alleinschuld. Weil der 28-Jährige nicht auf Sicht gefahren sei. Dazu merkte Richter Gschwenter an, dem nachfolgenden Autofahrer die Alleinschuld zu geben, sei eine Verhöhnung des Opfers. Ihn treffe allenfalls ein Mitverschulden.

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