Im Moment ist das Parlament mit 751 Abgeordneten noch deutlich größer. Da Deutschland das bevölkerungsreichste EU-Land ist, erhält es auch mit 96 die meisten Sitze. Darauf folgen Frankreich mit 79, Italien mit 76 und Spanien mit 59 Sitzen. Österreich stehen 19 Sitze für Abgeordnete zur Verfügung.
Aufteilung der Abgeordneten auf Fraktionen
Das EU-Parlament besteht aus acht Fraktionen. Die 96 deutschen Abgeordneten sind auf alle Fraktionen verteilt. 34 Abgeordnete der CSU / CDU sitzen in der größten Fraktion: der Europäischen Volkspartei (EVP). Die 27 deutschen Sozialdemokraten gehören zur Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D). Zu Europas Grünen-Fraktion tragen die deutschen Grünen 13 Sitze bei. Weiter 22 Abgeordnete Deutschlands verteilen sich auf die fünf übrigen Fraktionen.
Die 18 Mandate Österreichs verteilen sich wie folgt:
Wer darf wählen?
Um in Österreich an den Europawahlen teilnehmen zu dürfen, muss die Person, laut oesterreich.gv.at:
- die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder in der Europa-Wählerevidenz eingetragener EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sein,
- am Wahltag 16 Jahre alt sein,
- in Österreich bzw. dem Herkunftsland nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein und
- am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt sein
In Deutschland sind rund 64,8 Millionen Menschen wahlberechtig: Davon sind 60,8 Millionen Deutsche und 3,9 Millionen Unions-Bürger. Letzteres sind Staatsangehörige der übrigen EU-Länder, die jedoch in Deutschland wohnen. Sie können entweder in Deutschland oder ihrem Herkunftsland wählen gehen.
Gibt es eine 5-Prozenthürde?
Bei der Europawahl hat jedes EU-Land seine eigene Prozenthürde. Bisher gibt es nämlich kein einheitliches Wahlsystem zur Europawahl. So gibt es Länder mit einer Hürde von 5, 4, 3 oder 1,8 Prozent. Einige Länder haben auch gar keine Sperrklausel: Darunter sind unter anderem Deutschland und Spanien. In Frankreich liegt die Prozenthürde bei 5. Österreich hat, wie auch Italien, eine 4-Prozenthürde. Bis zur nächsten Europawahl im Jahr 2024 soll es jedoch ein einheitliches Wahlrecht geben.
(Red.)
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