Das Nein des Verfassungsgerichtshofs zum Rauchen in der Nacht-Gastronomie schlägt hohe Wellen. Denn damit tritt das absolute Rauchverbot am 1. November auch in Bars und Diskos in Kraft. Nachtgastronomen erhalten keine Ausnahme.
Umfrage zum Mitmachen
Das Netz ist empört
Zweite Umfrage von VOL.AT
Auch die FPÖ ist fassungslos
"Die heutige VfGH-Ablehnung der Beschwerde der Nachtgastronomie verschärft die Sachlage noch um einiges mehr, da nun klar definiert wird, dass der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer höher als die Interessen der Betreiber von Gastronomiebetrieben zu bewerten ist. Es wird noch so weit kommen, dass zukünftig auch das Rauchen in den Gastgärten verboten sein wird", so der Wirtesprecher der Freiheitlichen Wirtschaft, Michael Fürtbauer, und weiter: "Für uns kommt nur eine Rückabwicklung des Rauchverbotes in Frage, da wir durch diese Einschränkungen von jeglicher Gleichbehandlung meilenweit entfernt sind. Zumindest unser geforderter Kompromissvorschlag nach einer Raucherlaubnis in definierten Rauchbereichen nach 20 Uhr muss die Basis neuer Verhandlungen sein."
"Weit entfernt von Gleichberechtigung"
"Das Rauchverbot, welches mit 1.11.2019 in der Gastronomie in Kraft tritt, bedeutet nicht nur Eingriffe in die Wahlfreiheit und Existenzgrundlagen von Unternehmern, sondern offenbart durch einige Sonderregelungen die Defizite der anlassbezogenen Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes. Ausnahmen, die man der Gastronomie verwehrt, werden in öffentlichen Einrichtungen (Krankenhäusern, Schulen, Universitäten, Betriebsstätten, etc.) durch die Errichtung von Raucherräumen erlaubt. Mit dieser Vorgehensweise ist man weit von jeglicher Gleichberechtigung entfernt", so der Wirtesprecher der Freiheitlichen Wirtschaft, Michael Fürtbauer.
Was ein Hotel im Gegensatz zu einem Gasthaus darf
Fürtbauer weiter: "Warum darf ein Gasthaus keinen Raucherraum für Gäste betreiben, aber die Hotellerie schon? Geht man in Zukunft in die Raucherbereiche der Krankenhäuser, um dort ein selbstmitgebrachtes Getränk mit einer Zigarette zu konsumieren? Warum dürfen Schulen überhaupt Raucherbereiche einrichten, wenn soviel Wert auf Nichtraucherschutz gelegt wird. Für mich zeigt sich immer klarer, dass die Novellierung ein anlassbezogenes Wahlzuckerl war, welches nicht zu Ende gedacht wurde!"
Unsere letzte Frage zum Thema
(Red.)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.