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SMS-Parkschein: ÖAMTC warnt vor Missbrauch

Führt doch kein Weg an den Parkscheinen vorbei? &copy APA
Führt doch kein Weg an den Parkscheinen vorbei? &copy APA
Parkscheinbestellung per SMS: Neue Verordnung gibt dem „Handy-Parken“ rechtliche Grundlage - ÖAMTC: Gemeinden müssen Überprüfung auch wirklich wahrnehmen.

Die praktische und schnelle Parkscheinbestellung per SMS ist nur scheinbar grenzenlos und nicht überprüfbar. ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer warnte die Autofahrer am Donnerstag vor Missbrauch und forderte die Gemeinden gleichzeitig auf, die Einhaltung der Kurzparkzeit auch wirklich zu überprüfen, um die hauptsächlich für den Wirtschaftsverkehr geschaffenen Zonen zu schützen.

Es gebe nämlich sehr wohl Mittel und Wege, die Dauer beim „SMS-Parken“ zu checken und auch Strafen – in diesem Fall kommt es sofort zu Anzeigen – zu exekutieren. Und das auch, wenn in der neuen Kurzpark-Überwachungsverordnung die bisherige Bestimmung wegfällt, dass bei Parkscheinbestellung per SMS auch gleichzeitig eine Parkscheibe hinter der Frontscheibe platziert werden muss. Die Begutachtungsfrist für die Verordnung endet am Freitag und gibt dem Entrichten der Parkgebühren per Handy endgültig eine rechtliche Grundlage.

“Methoden aus der Steinzeit”

„Die Ironie ist, dass man diese neue und auch nützliche SMS-Technologie derzeit aber nur mit Methoden aus der Steinzeit überprüfen kann“, sagte Hoffer auf APA-Anfrage. So könne das Überwachungsorgan einen Kreidestrich am Reifen oder der Fahrbahn anbringen oder Fotos der Ventilstellung machen. Damit könne später bewiesen werden, ob sich das Auto nach Ablauf der Kurzparkzeit bewegt habe und an einer anderen Stelle wieder abgestellt wurde.

Denn der Missbrauch des SMS-Parkens sei relativ einfach. Hoffer:
„Ich schicke halt alle zwei Stunden ein SMS aus dem Büro oder von einem Konzert aus der Wiener Stadthalle, das halt länger dauert.“ Dabei sei ja keineswegs nachprüfbar, wo das Fahrzeug abgestellt bzw. ob es dazwischen bewegt wurde.

Geldbeschaffungsmaßnahme…

Die Gemeinden müssten dafür sorgen, dass die vorgesehene Zeit eingehalten wird. In diesem Punkt ist der ÖAMTC-Jurist aber skeptisch: „Viele Gemeinden werden sich dafür kaum interessieren und schon zufrieden sein, wenn die Parkgebühr überhaupt entrichtet wurde.“ In Wien komme es ja auch immer wieder vor, dass jemand für acht Stunden Parkscheine hinterlege, „und damit sind die Überwachungsorgane auch oft schon zufrieden“. Hoffer: „Genau das unterläuft aber den Sinn der Kurzparkzonen.“ Ansonsten werde die Parkraumbewirtschaftung zu einer reinen Geldbeschaffungsmaßnahme für die Gemeinden.

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