Nach 30 Jahren im selben Betrieb bediente sich unlängste eine deutsche Sekretärin am Buffet ihres Chefs. Dieser reichte die Kündigung der Frau ein. Es war nur einer der Fälle, die für Aufregung gesorgt haben. Vergleichbares ist in Österreich nicht bekannt. Bei uns ist das Kündigungsrecht anders geregelt. Wenn ein Arbeitnehmer die Kündigungsfristen einhält, kann er sich von Arbeitnehmern ohne weitere Nennung von Gründen, trennen, erklärt Klaus Holbach von der Arbeiterkammer Vorarlberg.
Verlorenes Vertrauen
Kritisch werde es erst bei fristlosen Entlassungen. Hier gelte es abzuwägen. Wird eine Kassiererin, wie in Deutschland geschehen, dabei erwischt, wie sie einen gefundenen Leergutbon im Wert von 1,30 Euro einlöst, kann es auch nach österreichischem Recht Grund genug für eine Entlassung sein. Holbach sieht hier das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Angestellter gefährdet. Es geht in einem solchen Fall nicht um die Höhe des Betrags, sondern inwieweit der Arbeitgeber einer Kassiererin vertrauen kann, meint der AK-Experte. Das Arbeitsgericht sah diesen Fall ebenso und bestätigte die Kündigung der 50-jährigen Kassiererin.
Frikadelle kein Kündigungsgrund
Auszuschließen seien aber Fälle wie die Sekretärin, die am Buffet eine Frikadelle nimmt, oder der Angestellte, der sein privates Handy auf Firmenkosten auflädt. Hier kann Holbach einen möglichen Kündigungsgrund ausschließen.
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