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Skiunfall: Suche nach zuständigem Liftbetreiber

Michael Manhart musste am Mittwoch vor Gericht aussagen.
Michael Manhart musste am Mittwoch vor Gericht aussagen. ©Hofmeister/VOL.AT
Dass er ein streitbarer Zeitgenosse ist, hat Michael Manhart auch gestern wieder unter Beweis gestellt.

Von Seff Dünser / NEUE

Der Geschäftsführer der beklagten Skilifte Lech GmbH hat am Mittwoch vor Gericht in Abrede gestellt, dass das von ihm geleitete Unternehmen für die Piste im Lecher Skigebiet zuständig ist, auf der sich am 30. Dezember 2015 ein Skiunfall ereignet hat.

Unterhalb und oberhalb der Unfallstelle werde die Skipiste von der beklagten Partei präpariert, sagte Manhart. Der Bereich des Unfallorts unterhalb der Talstation der Petersbodenbahn allerdings falle auf der Pis­te in die Kompetenz der Seillifte Oberlech GmbH, gab der 76-Jährige zu Protokoll.

„Wie soll ein Konsument das wissen?“, merkte dazu Zivilrichter Norbert Stütler an. Der Richter hat in dem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch zunächst zu klären, ob überhaupt der richtige Liftbetreiber auf Schadenersatz geklagt wurde. Beklagtenvertreter Rupert Manhart, der Neffe von Michael Manhart, beantragt die Abweisung der Klage schon deshalb, weil die falsche Gesellschaft geklagt worden sei.

Gemeinsame Haftung

Klagsvertreterin Daniela Weiss verwies dazu darauf, dass der Kläger mit seiner Karte des Ski Arlberg Pool West berechtigt gewesen sei, auch in Lech Ski zu fahren. Zu den acht Gesellschaften des Ski Arlberg Pool West würden auch die beklagten Skilifte Lech zählen. Es sei deshalb gerechtfertigt gewesen, die Skilifte Lech zu klagen. Die Skipool-Gesellschaften würden gemeinsam haften.

Sollte auch Richter Stütler den Standpunkt vertreten, die Skilifte Lech seien nicht die falsche beklagte Partei, hätte er im nächsten Schritt zu klären, ob tatsächlich mangelnde Pis­tenpräparierung den Skiunfall verursacht hat.

Der klagende Skifahrer kam nahe einer Skikanone im Kunstschnee zu Sturz und verletzte sich dabei schwer. Es habe sich künstlicher Tiefschnee gebildet, der zu wenig verdichtet gewesen sei, meint Klägeranwältin Weiss. Der Skifahrer habe mit Kunstschnee rechnen müssen, der anders beschaffen sei als natürlicher Schnee, und sei deshalb für seine Verletzung allein verantwortlich, erwiderte Beklagtenvertreter Manhart.

Zum Schnee-Sachverständigen wurde ein Tiroler Gutachter bestellt. Als Kunstschnee-Experte gilt Michael Manhart, der aber schon deshalb nicht als Gutachter infrage kommt, weil er Geschäftsführer der beklagten Partei ist. Seine Ehrentitel seien Schneepapst und Lord Snow, sagte Manhart.

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