Auf der Piste im Skigebiet Hochhäderich in Hittisau kam es zu einer Kollision zwischen der Sechsjährigen und einer Frau. Beide Beteiligten waren nach dem Urteil eines Sachverständigen etwa im selben Ausmaß schuld an dem Zusammenstoß. Die Frau wurde bei dem Unfall schwer verletzt und kann laut ihrer Anwältin nicht mehr Skifahren. Die Schadenersatzforderung beträgt 38.000 Euro. Außerdem fordert sie, dass das Mädchen für alle allfälligen zukünftigen Schäden aus dem Skiunfall zu haften hat.
Skifahren und FIS-Regeln beherrscht
Kinder unter 14 Jahren können in der Regel in Zivilverfahren nicht zur Verantwortung gezogen werden. Eine Ausnahme gibt es allerdings, wenn das Kind Einsicht in sein Fehlverhalten zugemutet werden kann. Auch Vermögen in Form einer Versicherung muss bestehen, um Schadenersatzzahlungen leisten zu können. Laut Anwältin der Klägerin sind beide Voraussetzungen gegeben. Die Sechsjährige habe die Grundtechniken des Skifahrens beherrscht und sei auch über die FIS-Regeln für das richtige Verhalten auf der Piste aufgeklärt worden.
Die Frau soll vor dem Unfall in Schussfahrt unterwegs gewesen sein, das Kind führte gerade eine Kurve aus, als es zu dem Zusammenstoß kam.Den Vorprozess hatte die Frau verloren. Sie hatte den Skilehrer und den Vater des Mädchens wegen Verletzung der Aufsichtspflicht geklagt.
Das Urteil wird schriftlich zugestellt. (red)
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