Eine Beschwerde der Veranstalter, die auf das Recht der Versammlungsfreiheit pochten, wurde jetzt vom Innenministerium abgewiesen. Das Ministerium erinnerte dagegen an eine Skin-Veranstaltung in Hohenems im Oktober 2002. Damals wurde neonazistisches Gedankengut – u. a. CD’s und Broschüren – verbreitet. Da ähnliche Vorgänge auch auf der am 13. Dezember 2002 vom Skinheadnetzwerk „Blood and Honour“ („Blut und Ehre“) geplanten Demo zu befürchten waren, sei das Verbot im Sinne der Sicherheit gerechtfertigt gewesen, hieß es.
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