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Skidoo-Fahrer nach Alkoholunfall verurteilt

Skidoo-Unfall: Bedingte Haft und unbedingte Geldstrafe für 23-jährigen Oberländer.
Skidoo-Unfall: Bedingte Haft und unbedingte Geldstrafe für 23-jährigen Oberländer. ©VOL.AT
Feldkirch - Ein 23-jähriger Oberländer wurde am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verurteilt.

Der Pistenarbeiter wollte eine Kellnerin eines Montafoner Berggasthofes spät nachts nach der Arbeit mit ins Tal nehmen. Die junge Frau stieg auf den Skidoo, wenig später gerieten die beiden über den Pistenrand hinaus und landeten im Wald. Das Gefährt stürzte 30 Meter in unwegsames Waldgelände. Beide wurden lebensgefährlich verletzt. Schädelbasisbruch, zahlreiche Rippenbrüche, Kopfverletzungen, Rippenbrüche, Kopfverletzungen, Milz, Niere, Zwerchfell lädiert – mit viel Glück überlebten die beiden den Unfall. Der junge Mann wird auf dem rechten Ohr vermutlich nie mehr richtig hören können.

Geringe Alkoholisierung

An Alkohol wurden bei dem Lenker etwas über 0,8 Promille gemessen, der Beschuldigte ist geständig und bislang unbescholten. Diese Milderungsgründe und der Umstand, dass er selbst so schwer verletzt wurde, lassen eine gänzlich bedingte Haftstrafe ausnahmsweise zu. Zwei Monate werden verhängt. Zudem gibt es eine unbedingte Geldstrafe von 3600 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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