Denn nicht nur in bestimmten flussnahen Gegenden tritt von Zeit zu Zeit das Wasser über die Ufer, auch durch plötzlichen Starkregen, der erst die Kanalisation und dann die Keller flutet, werden auch Orte abseits von Gewässern in Mitleidenschaft gezogen.
Welche verheerenden Schäden die Wassermassen anrichten können, haben die Überschwemmungen der letzten Jahre gezeigt. Am Montag mussten die Feuerwehren im Land zu zahlreichen Hochwassereinsätzen ausrücken. Laut Rettungs- und Feuerwehrleitstelle handelte es sich bei rund 80 Prozent der Einsätze um überflutete Keller, die ausgepumpt werden mussten. Keller, die mit Schlamm und Geröll geflutet wurden und den darin befindliche Inventar zerstört hat.
Doch ist man mit einer gewöhnlichen Haushaltsversicherung abgedeckt? Grundsätzlich sind in den herkömmlichen Haushaltsversicherungen keine Kathastrophenrisiken mitversichert, so Bruno Hutter von der Uniqa Versicherung.
Mit der Gebäudeversicherung ist das Haus versichert, standardmäßig gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel und Leitungswasser. Wassermassen, die von außen kommen, gelten hingegen als Elementarschäden. Dagegen können sich Hausbesitzer in der Regel nur mit einer Zusatzpolizze zur Wohngebäudeversicherung absichern.
Bevor die Haushaltsversicherung Schadenersatz leistet, müssen Sie eine Übersicht des vom Wasser beschädigten oder zerstörten Eigentums vorlegen. Je schneller und vollständiger die Schadensmeldung ist, desto zügiger kann die Versicherung den Schaden regulieren. Sinnvoll ist es, in der unwetterfreien Zeit die Einrichtung zu fotografieren. Um auf Nummer sicher zu gehen kontaktieren Sie Ihren Versicherer um die Polizzen zu überprüfen.
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