Laut dem Pryrotechnikgesetz ist es generell verboten Feuerwerkskörper außer der Kategorie F1 in Siedlungsräumen zu zünden. Jede Gemeinde kann aber selbst eine Ausnahmeregelung im Vorfeld anordnen. Dies haben unter anderem die Gemeinden Rankweil, Mäder, Altach und Götzis im Bezirk Feldkirch gemacht. Hier dürfen es die Vorarlberger zum Jahreswechsel ordentlich krachen lassen. In Dornbirn und Bludenz sieht die Situation anders aus.
Verordnung zur Vorbeugung von Waldbränden
In den Waldgebieten und den anschließenden Gefährdungsbereichen des Bezirkes Bludenz ist jegliches Entzünden von Feuer und das Rauchen verboten. Ins besondere sind im Gefährdungsbereich das Entzünden und Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen wie Raketen, Feuertöpfe, Knallkörper, Feuerräder und vieles mehr verboten. Als Gefährdungsbereich gilt für die Bezirkshauptmannschaft Bludenz jener Bereich, wo die Beschaffenheit der Bodendecke der die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Auch in Dornbirn gibt es eine Verordnung, die das Entzünden von Feuerwerkskörpern in Waldgebieten und in Waldnähe untersagt. In normalen Dornbirner Wohngebieten werden die Feuerwekskörper an Sylvester jedoch voraussichtlich erlaubt sein.
Ausnahmen F3 und F4
Diese Verordnungen gelten nicht die nach dem Pyrotechnikgesetz erteilte Bewilligung zum Besitz, zur Lagerung und zur Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen der Kategorien F3 und F4 unter Einhaltung der in diesen Bewilligungen vorgeschrieben Auflagen und Nebenbestimmungen.
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