Die ÖVP war mit ihrer Position damit einmal mehr Vordenker. Die SPÖ-Vorhaben wie zum Beispiel die Finanzierung der Pflege über die Erbschaftssteuer sind somit hinfällig, betont Sieber.
Weiters ist davon auszugehen, so Sieber dass der VfGH in absehbarer Zeit auch die Schenkungssteuer aufheben könnte. Dort könnte eine ähnliche Argumentation wie im Falle der Erbschaftssteuer zutreffen, so Sieber. Er begrüßt deshalb die Ankündigung von Vizekanzler Willi Molterer zu prüfen, ob die Bedenken des VfGH auch auf die Schenkungssteuer zutreffen. Wenn dies der Fall ist, ist das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz zur Gänze aufzuheben.
Eine gänzliche Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer würde laut Sieber vor allem ältere Menschen, deren Familien sowie kleine und mittlere Unternehmen entlasten und eine wichtige Starthilfe für junge Familien bedeuten. Mit der heutigen VfGH-Entscheidung stehen wir vor der großen Chance, eine Neuregelung zu treffen und die Bürgerinnen und Bürger in Österreich gezielt zu entlasten.
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