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Sieben Jahre Haft

Am Landesgericht Feldkirch ist ein 29-jähriger Kurde wegen schweren Raubes und Freiheitsentziehung zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Nach dem spektakuläre Raubüberfall auf das türkische Lokal „Ali Baba“ in Dornbirn vor fünf Jahren, wurden in langwierigen Ermittlungen nach und nach drei Mitglieder der insgesamt sechsköpfigen Kalaschnikow-Bande dingfest gemacht. Im Vorjahr wurden zwei Drahtzieher am Landesgericht Feldkirch zu acht Jahren Haft verurteilt. Nun stand ein dritter Tatbeteiligter vor dem Schwurgericht. Das Urteil:
sieben Jahre Freiheitsstrafe.

Der jetzt angeklagte 29-jährige Kurde hatte 1997 in der Schweiz politisches Asyl erhalten. Er wohnte und arbeitete im Kanton St. Gallen. Als ihm ein Landsmann von dem Plan erzählte, in Dornbirn ein türkisches Lokal zu überfallen, war er „dabei“. Beide sind PKK-Sympathisanten. Auch hinter den Zielen der „DEVSOL“ – einer linksextremen, revolutionären Gruppierung – stehen beide. Zumindest mit Geld wollten sie den „Kampf für ein gerechteren Staat“ unterstützen.

Der Überfall auf das „Ali Baba“ war nur eines der Verbrechen, die auf das Konto der Gruppe gehen. In der Schweiz – Winterthur, Basel, Rebstein, Ibach und Amriswil – wurden im selben Jahr ebenfalls Überfälle nach demselben Muster verübt. Bei den Ermittlungen ergaben sich eine Reihe von Querverbindungen zu den Straftaten.

Beim Überfall in Dornbirn kundschaftete zunächst ein kurdischer Landsmann am Tatabend die Lage im „Ali Baba“ aus. In den frühen Morgenstunden stürmte die Bande schließlich das Lokal. Die Gäste wurden gefesselt und in einem Lagerraum eingesperrt. Umgerechnet rund 40.000 Euro Bargeld erbeutete die Räuber bei ihrem Überfall. Die Opfer konnten sich erst befreien, als die Täter längst über alle Berge waren.

Anfangs bestritt der jetzt Angeklagte mit der Tätergruppe in engerem Kontakt gestanden zu haben. Doch die Rückverfolgung von Telefongesprächen ergab eindeutig, dass er beim Raub sehr wohl als aktiver Teilnehmer eingeplant worden war. 18.000 Datensätze wurden dafür ausgewertet. Über 67 Telefonate mit den Haupttätern konnten zurückverfolgt werden.

Staatsanwalt Heinz Rusch brachte die Schuldfrage in seinem Schlussplädoyer auf den Punkt: „Entweder Sie glauben dem Angeklagten oder Sie glauben ihm nicht“. Die Geschworenen glaubten ihm nicht. Sie waren vielmehr davon überzeugt, dass der Angeklagte nicht nur eine „Aufpasserrolle“ spielte. Immerhin hatte er in der U-Haft zwei Mithäftlingen Details vom Tatablauf erzählt. Außerdem hatte er nachweislich wiederholt gelogen. Erst in der „elften Version“ gab er zu: „Ich habe bei den vorigen zehn Einvernahmen gelogen“.

Die Geschworenen sprachen den Angeklagten mit Mehrheit (6:2) schuldig. Für die vom Gericht verhängte siebenjährige Freiheitsstrafe erbat er sich Bedenkzeit und auch die Staatsanwaltschaft gab vorerst keine Erklärung ab, womit das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

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