Sieben Jahre Haft wegen tödlichen Messerstichs
Das vergangene Woche im Landesgericht Ried gefällte Urteil ist rechtskräftig, weder Staatsanwalt noch die Angeklagte legten ein Rechtsmittel ein, teilte der Leiter der Medienstelle am Donnerstag auf APA-Anfrage mit.
Herzstich im Alkoholrausch
Die Frau war wegen Mordes angeklagt, der Schuldspruch in dem Geschworenenprozess erfolgte wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit tödlichem Ausgang. Die Tat ereignete sich am 2. Dezember des vergangenen Jahres im Zuge eines gemeinsamen Trinkgelages in der Wohnung des Opfers.
Beide hatten deutlich über zwei Promille Alkohol im Blut, als es zu einer Auseinandersetzung kam. In der Küche ergriff die damals 37-Jährige ein Messer und fügte dem Mann einen tödlichen Herzstich zu. Dann lief sie zu einer Nachbarin, diese alarmierte die Einsatzkräfte. Der Notarzt konnte nur den Tod des Mannes feststellen. Die Frau ließ sich widerstandslos von der Polizei festnehmen.
“Ins Messer gelaufen”
Sie verantwortete sich vor Gericht, der 62-Jährige habe sie sexuell bedrängt und sei ihr bei einem Gerangel “ins Messer gelaufen”. Dem folgten die Geschworenen nicht, sie glaubten auch nicht an Notwehr. Aber sie gestanden ihr wegen der Alkoholisierung eine eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit zu. Außerdem nahmen sie eine Tatprovokation durch das Opfer an. Erschwerend gewertet wurde, dass sich die Justiz schon früher mit der Angeklagten wegen Körperverletzung beschäftigt hatte. (APA)
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