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Sieben Jahre Haft für Musiklehrer

Am Landesgericht in Feldkirch musste sich heute der 42-Jährige Musiklehrer aus Bregenz wegen Vergewaltigung und schwerem sexuellen Missbrauch verantworten.

Innerhalb einer Stunde lag das Urteil am Tisch. Sieben Jahre Haft für Vergewaltigung und Missbrauch. Der ehemalige Musiklehrer war zwar geständig, das Urteil wollte er aber nicht akzeptieren.

Musiklehrer, Pianist, Organist. Ein exzellenter Bearbeiter von symphonischen Werken, Veranstalter von Konzertreihen. Doch im September dieses Jahres zeigte der Mann sein zweites Gesicht.

Gerade Vater geworden

Er gestand, 13 Jahre lang Mädchen begrapscht und eine zwölfjährige Schülerin sogar mehrfach vergewaltigt zu haben. “Vor zwei Monaten hat mir meine Frau einen Sohn geschenkt. Ich bereue heute zutiefst, was ich getan habe und ich möchte mich dafür entschuldigen”, zeigte sich der 42-Jährige voller Reue. Nie sei Gewalt im Spiel gewesen, versicherte die Verteidigung. Der Mann habe nur Gutes gewollt, Schlimmes damit angerichtet.an. Den als Zeugen geladenen Mädchen blieb zwar eine weitere Einvernahme erspart, doch sprach den Opfern das Unbehagen, dem Täter noch einmal gegenüber zu treten, aus dem Gesicht.

Mädchen vergewaltigt

Begonnen hatten die sexuellen Übergriffe bereits 1988, zwei Jahre später kam es zur ersten Vergewaltigung. Damals erteilte er einem Mädchen (12) in der Kirche Orgelunterricht. Anschließend vergewaltigte er das Kind. Drei Jahre später mißbrauchte er das gleiche Mädchen nocheinmal. Es folgten weitere Übergriffe, gewaltsam erzwungene Zärtlichkeiten. Insgesamt sind es mindestens neun Opfer.

Kein Mengenrabatt

Der lange Tatzeitraum, die Heftigkeit der Übergriffe und die Tatsache, dass die selben Mädchen bis zu zehnmal belästigt wurden, rechtfertige die sieben Jahre Haft – so die Urteilsbegründung.

Richter Peter Mück: “Bei sexuellen Übergriffen darf es keinen Mengenrabatt geben.” Der Klavierlehrer hält die Strafe für zu streng. Er meldete Berufung an.

Keine Entschädigung für Opfer

Feldkirch (ec) Richter Peter Mück kritisierte die Gesetzeslage, die Psychotherapeuten ermöglicht, ihre Aussage selbst dann zu verweigern, wenn die Opfer sie von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbinden. Im konkreten Fall gaben die zuständigen Psychotherapeuten hinsichtlich der vergewaltigten Schülerin keine Auskunft über die “Dauerfolgen”. Somit ist es dem Gericht unmöglich, dem Opfer ein entsprechendes Schmerzengeld zuzusprechen. “Dieses Gesetz steht im Gegensatz zum Opferschutz”, so die Kritik Mücks. Dem Gericht seien die Hände gebunden.

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